ibnu-musafir.com

Liste der Freitagsansprachen und dazugehöriger Anmerkungen

In diesem Verzeichnis sind alle Freitagsansprachen aufgeführt. Nur Titel mit einem Link enthalten eine gesonderte Anmerkung; die übrigen Ansprachen sind ohne zusätzliche Anmerkung aufgeführt.

Allgemeine Anmerkungen

Allgemeines zu den Freitagsansprachen

Diese Freitagsansprachen wurden alle in den Jahren 2013/2014 in der Moschee Masjidu l-Iman in Wien aufgenommen. Sie wurden später in besseren Versionen und teilweise überarbeitet erneut hochgeladen in den Jahren 2019 bis 2023.

Im vorliegenden pdf-File werden die einzelnen Freitagsansprachen der Reihe nach als Verzeichnis angeführt, danach folgen weitere Aufnahmen. Wenn es keine Anmerkungen zu einer Aufnahme gab, wird hier nur der Titel der Ansprache erwähnt.

Alle Ansprachen bzw. Aufnahmen sind in folgenden Kanälen im Internet zu finden:

🔘 Telegram: Tauhid & Sunnah – Audio

🔘 YouTube: Islamische Vorträge

🔘 Webseite: www.ibnu-musafir.com

Die Länge der Khutbah / Freitagsansprache

Zu dieser Angelegenheit wurde eine eigene Schrift verfasst, die sich mit islamrechtlichen Aspekten der Freitagsansprache befasst:

Die Länge der Khutbah / Freitagsansprache

Was wird beim Freitagsgebet rezitiert?

Zu dieser Angelegenheit wurde ebenfalls eine eigene Schrift verfasst, die sich mit islamrechtlichen Aspekten der Freitagsansprache befasst:

Was wird beim Freitagsgebet rezitiert?

Über das Bittgebet bei Kummer und Bedrängnis

Imām Ahmad überliefert im Musnad von Abu Bakrah – radiyallāhu ʿanhu –, dass der Prophet ﷺ sagte:

دَعَوَاتُ الْمَكْرُوبِ: اللهُمَّ رَحْمَتَكَ أَرْجُو، ‌فَلَا ‌تَكِلْنِي ‌إِلَى ‌نَفْسِي طَرْفَةَ عَيْنٍ، أَصْلِحْ لِي شَأْنِي كُلَّهُ، لَا إِلَهَ إِلَّا أَنْتَ

„Die Bittgebete des Bedrückten (sind):

O Allah, auf Deine Barmherzigkeit hoffe ich.

Überlasse mich nicht meiner eigenen Seele (, nicht einmal) für den Bruchteil eines Augenblicks.

Bessere all meine Angelegenheit(en). Es gibt keinen Anbetungswürdigen außer Dir.“

Diesen Duʿā’ überliefern abgesehen von Ahmad auch Abu Dāwūd at-Tayālisī in seinem Musnad, Ibnu Abi Schaibah im Musannaf, al-Bukhārī in al-Adabu l-Mufrad, Abu Dāwūd as-Sijistānī in den Sunan und andere.

Es wird dabei fast immer der Ausdruck „Daʿawātu l-Makrūb“ verwendet, also etwa: Die Bittgebete bzw. das Bittgebet des Bedrückten, Bedrängten, Bekümmerten usw. Selten heißt es aber auch anders (wie z. B. bei at-Tayālisī) „Duʿā’u l-Mudtarr“, also etwa: Bittgebet des Notleidenden.

Es handelt sich bei diesem Bittgebet um gewaltige Worte, die man im Kopf behalten und verwenden sollte.

Anmerkung: Man hört nach der Aussage „Überlasse mich nicht meiner eigenen Seele für den Bruchteil eines Augenblicks.“, häufig den Zusatz: „… und auch nicht weniger als dies (ولا أقلَّ من ذلك).“

Dieser Zusatz wird eigentlich fast immer dazugesagt, was dazu führt, dass er unhinterfragt übernommen wird. Man nimmt einfach an, dass die Aussage in dieser Form ebenfalls überliefert wurde. Jedoch findet man diesen Zusatz in den Überlieferungen nicht, worauf richtigerweise auch einige Schuyūkh heute hinweisen.

Soweit ich gesehen habe, wird dieser Zusatz die ersten Male von Autoren des 5ten Jahrhunderts (z. B. in einem späteren Tafsīr-Werk, welches nicht nach dem Manhaj der Sunnah verfasst wurde) erwähnt, wobei er wie gesagt in den eigentlichen Büchern der Überlieferung, die in den ersten Jahrhunderten verfasst wurden, nicht zu finden ist.

Wenn dieser Zusatz nicht überliefert wurde, so ist es keinesfalls angebracht, einfach etwas nach der Aussage des Propheten ﷺ zu ergänzen, weil man es selbst als zweckmäßig betrachtet. Wenn dies von ihm ﷺ also genau so ausgesagt wurde, dann ist es gut, wie es ist, und es kann nicht jemand danach kommen und einfach etwas hinzufügen.

Wenn man diesen Zusatz schließlich übernommen und häufig gesagt hat, kann es auch weiterhin leicht geschehen, dass man ihn aus Gewohnheit ausspricht. Es kann gut sein – auch wenn ich mich nicht mehr erinnern kann –, dass auch ich diesen Zusatz bei meinen Freitagsansprachen verwendet hatte. In diesem Fall ist von jenem Wortlaut also abzugehen und man soll sich auf den überlieferten Wortlaut beschränken …

Und zu allem Gesagten gilt: Wallāhu aʿlam ... und Allah weiß es am besten.

Allgemeine Anmerkung zu den Rezitationen

Es ist ganz allgemein zu bedenken in Bezug auf alle hochgeladenen Rezitationen, dass diese nach längerem Sprechen mit gehobener Stimme stattfanden, was naturgemäß eine entspannte und unbelastete Rezitation sehr erschwert.

Freitagsansprachen / Khutabu l-Jumuʿah

Weitere Anmerkungen zu einzelnen Unterrichten, Anlässen usw.

Ansprachen zu diversen Anlässen