Anmerkungen und Hinweise
Bei Vorhandensein von Taten und Aussagen, die den Islam ungültig machen, verliert das Aussprechen der Shahadah seine Wirkung
Zuvor wurde bereits erwähnt, dass der Wille zum Eintritt in den Islam sowie die Kenntnis der Bedeutung der Shahadah Voraussetzungen für einen richtigen Eintritt in den Islam sind.
Alles in diesem Bezug Gesagte trifft auch auf Leute zu, welche die Shahadatain zwar aussprechen bzw. sich zum Islam bekennen, von denen aber gewusst wird, dass sie Dinge sagen oder tun, die dem Islam grundsätzlich widersprechen und den Islam dieser konkreten Personen ungültig machen.
Wenn sich z. B. jemand zum Islam bekennt, man aber von ihm weiß, dass er Shirk-Taten (Polytheismus) begeht, dann kann er nicht als Muslim bezeichnet werden. Selbiges gilt für jemanden, der die Shahadatain ausspricht, aber von diesen Shirk-Taten nicht ablässt oder nicht versteht, dass diese Taten seinem Bekenntnis widersprechen.
Für so jemanden ist es unerlässlich, von diesen Taten oder Aussagen abzulassen, um in richtiger Weise in den Islam einzutreten. Auch dies wird von den Gelehrten erwähnt.
Somit ist eine weitere Voraussetzung für den korrekten Eintritt in den Islam, dass der Mensch Dinge und Aussagen unterlässt, die den Islam ungültig machen.
Es ist nicht denkbar, dass die Shahadatan zu irgendeinem Zeitpunkt ihre Bedeutung völlig verlieren
Die beiden Glaubensbekenntnisse stellen den wichtigsten Inhalt und die Grundlage des Islam dar.
Es ist somit – wie schon aus dem zuvor Gesagten deutlich wurde – nicht denkbar, dass die Gültigkeit der beiden Glaubensbekenntnisse zu irgendeiner Zeit gänzlich verlorengeht bzw. sie ihre Bedeutung als Zeichen des Islam von Grund auf verlieren. Die Annahme ist absurd und würde zu irrsinnigen Schlussfolgerungen führen.
Dabei sei aber angemerkt, dass es durchaus möglich ist, dass Taten und Aussagen, die den Islam einer Person ungültig machen, auch ganze Gruppen bzw. Gemeinschaften betreffen können. Wenn von einer Person gewusst wird, dass sie Teil einer solchen Gruppe ist, dann nimmt diese Einzelperson auch das Urteil der Gruppe an.
Auch in dieser Angelegenheit können wiederum die umgebenden Umstände von Bedeutung sein.
Die Bedeutsamkeit der Zeichen und Riten des Islam
ذَلِكَ وَمَنْ يُعَظِّمْ شَعَائِرَ اللَّهِ فَإِنَّهَا مِنْ تَقْوَى الْقُلُوبِ
Dies, und wer also die Riten Allahs hochachtet, so ist dies13 gewiss von der Taqwa (Gottesfurcht) der Herzen.
(Sure 22:32)
- Das Wort sha'irah (Pl. sha'a'ir), welches in diesem Vers verwendet wurde, kommt vom Verb14 „sha'ara“ für „empfinden, fühlen“. Die Gelehrten erklären deshalb, dass die sha'a'ir den Din erfühlen bzw. erkennen lassen (tush'iru bi dini-llah).
- Die Behauptung, dass alle Zeichen des Islam ihre Bedeutung gänzlich verlieren könnten, wäre absurd, weil damit jene sha'a'ir überhaupt nicht mehr den Islam erkennen lassen bzw. auf ihn hindeuten würden.
Dies sollte im Sinne eines Hinweises erwähnt werden.
Die umgebenden Umstände und ihre Deutungskraft werden bei Urteilen von der Shari'ah berücksichtigt
Bei all diesen Beurteilungen sind – wie zuvor schon deutlich wurde – auch die qara'in und ahwal, die umgebenden Umstände, einzubeziehen. Diese können manchmal so deutlich werden, dass man nicht umhinkommt, sie zu berücksichtigen – worauf die Gelehrten auch stets klar hingewiesen haben.
Tawarru' und ihtiyat – Zurückhaltung und Vorsicht in solchen Situationen sind in der Shari'ah nachvollziehbare Verhaltensweisen
Wenn man jemanden als Muslim betrachtet, wobei er z. B. der Heuchelei verdächtig ist – wie zuvor schon in Bezug auf die Munafiqin erwähnt wurde –, oder wobei man bei ihm Dinge sieht, die zu einem gewissen Grade darauf schließen lassen, dass er eventuell gar kein Muslim sein könnte, so ist es rechtlich nicht falsch, eine gewisse Vorsicht an den Tag zu legen.
Es muss verständlich und nachvollziehbar sein, dass ein Muslim in so einem Fall nicht naiv handeln sollte. Vielmehr müsste er seine Konsequenzen ziehen und entsprechend vorsichtig sein. Auch wenn man solche zweifelhaften Personen rein äußerlich in so einem Fall als Muslime ansehen würde, hätte der Zweifel sicher Einfluss auf viele Gesetze bzw. Handlungsnormen.
Mit anderen Worten: Nur, weil man jemanden äußerlich als Muslim betrachtet, heißt das nicht, dass man ihm sofort seine Tochter zur Frau gibt, oder ihm sein Hab und Gut anvertraut. Dies ist eine Selbstverständlichkeit.
Die Vorsicht bzw. Zurückhaltung (al-ihtiyat) und der Verzicht auf einige Dinge (at-tawarru') in solchen Fällen sind Grundsätze, die von der Shari'ah gestützt sind.
So ist es in derartigen Fällen des Zweifels z. B. nachvollziehbar, wenn der Muslim das von solchen Personen geschächtete Fleisch nicht verzehrt, weil er dabei im Sinne einer Vorsichtsmaßnahme (al-ihtiyat) auf der sicheren Seite sein will.
Wenn man im Gegensatz dazu nun jemanden sieht, der in so einem Fall die Nähe zu solchen zweifelhaften Personen sucht und sich gleichzeitig von den Leuten entfernt, die versuchen, die islamischen Glaubensgrundlagen zu erlernen, umzusetzen und zu verkünden15, mit der Begründung, er würde „an der Sunnah festhalten“ und „die Bid'ah der Übertreiber“ meiden, so ist es dabei sehr offensichtlich, dass er nur seinen eigenen Neigungen folgt.
Anders ausgedrückt: Es ist nicht angebracht, sich zweifelhaften Personen an den Hals zu werfen, das von ihnen geschächtete Fleisch bedenkenlos zu verzehren, es anzustreben, mit ihnen bzw. hinter ihnen und in ihren Moscheen zu beten usw., während man gleichzeitig die Gesellschaft von Menschen meidet, die aufrichtiger in der Suche nach der Wahrheit sind.
Es gibt Leute, die genau wie hier beschrieben handeln. Sie nutzen jede Gelegenheit, um sich zweifelhaften Personen anzunähern, und ziehen ihre Gesellschaft und Nähe anderen Personen vor, die in Bezug auf die Suche nach der Wahrheit mehr Aufrichtigkeit und Wissen besitzen.
Solche Beurteilungen ziehen nicht automatisch feindschaftliche Beziehungen nach sich
Wenn deutlich wird, dass jemand die Essenz des Islam nicht verstanden hat und ihn in seinen unerlässlichen Grundsätzen nicht richtig umsetzt, heißt dies nicht, dass man so jemandem automatisch Feindschaft entgegenbringen muss.
Für solche Menschen gilt in diesem Bezug, was für andere Nicht-Muslime auch gilt – und Nicht-Muslimen muss man nicht automatisch mit Feindschaft begegnen. Andernfalls wäre ein Zusammenleben zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen gar nicht möglich, und dies behauptet weder ein Gelehrter, noch deckt es sich annähernd mit der islamischen Geschichte, die dem völlig widerspricht.
Klarerweise ist dies auch dann zu sagen, wenn eine Person – wie eben beschrieben – zwar als Muslim gilt, man aber gewisse Vorbehalte hat, die zur Vorsicht Anlass geben.
Wissen, Weisheit und Sanftmütigkeit bei der Erklärung der Religion
Die Da'wah (Verkündung des Islam) durch Wissen, Weisheit und Sanftmütigkeit ist allgemein und daher auch in solchen Fällen ein Prinzip in der islamischen Shari'ah.
So sagt Allah hierzu:
ادْعُ إِلَى سَبِيلِ رَبِّكَ بِالْحِكْمَةِ وَالْمَوْعِظَةِ الْحَسَنَةِ وَجَادِلْهُمْ بِالَّتِي هِيَ أَحْسَنُ إِنَّ رَبَّكَ هُوَ أَعْلَمُ بِمَنْ ضَلَّ عَنْ سَبِيلِهِ وَهُوَ أَعْلَمُ بِالْمُهْتَدِينَ
Rufe auf zum Weg deines Herrn mit Weisheit und guter Ermahnung und debattiere mit ihnen in der besten Art und Weise. Gewiss, dein Herr ist es, der am besten weiß, wer von Seinem Weg abgeirrt ist. Und Er weiß am besten Bescheid über die Rechtgeleiteten.
(Sure 16:125)
Und Al-Bukhari überliefert in seinem Sahih-Werk, dass der Prophet صلى الله عليه وسلم zu 'A'ishah رضي الله عنها sagte:
مَهْلًا يَا عَائِشَةُ، عَلَيْكِ بِالرِّفْقِ، وَإِيَّاكِ وَالعُنْفَ، أَوِ الفُحْشَ.
Beruhige dich, 'A'ishah. Halte dich stets an die Sanftmütigkeit! Und wehe dir, dass du dich der Gewalt [bzw. Rohheit] und Übertreibung [bzw. Ungezügeltheit in Rede und/oder Tat] hingibst!
Und in einem Hadith bei Muslim wird erwähnt, dass er zu ihr sagte:
يَا عَائِشَةُ، إِنَّ اللهَ رَفِيقٌ يُحِبُّ الرِّفْقَ، وَيُعْطِي عَلَى الرِّفْقِ مَا لَا يُعْطِي عَلَى الْعُنْفِ، وَمَا لَا يُعْطِي عَلَى مَا سِوَاهُ.
Oh 'A'ishah! Allah ist wahrlich sanftmütig und liebt wahrlich die Sanftmütigkeit, und Er gibt durch die Sanftmütigkeit, was Er nicht durch die Härte und Gewalt gibt und was Er auf keinem sonstigen Weg gibt!
Hinweise auf weiterführende Fragen
Abschließend weise ich darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem Glaubensbekenntnis und dem Eintritt in den Islam noch weitere Fragen gibt, denen ich mich derzeit nicht im Detail widmen kann. Deshalb weise ich hier auf folgende Beispiele bzw. Fragestellungen hin:
- Ob die Gültigkeit bzw. Deutungskraft der Shahadatain in gewissen Fällen eingeschränkt wird – wie z. B. nach dem Abfall vom Islam. Wenn jemand durch eine Kufr-Handlung16 den Islam verlässt, was muss er dann bezeugen bzw. tun, um korrekt in den Islam einzutreten?
- In welchen Fällen wäre es nicht ausreichend, wenn jemand nur den ersten Teil des Bekenntnisses ausspricht? Hier wird z. B. der Unterschied zwischen dem Götzendiener auf der einen Seite und dem Juden und Christen auf der anderen Seite erwähnt.
- Ebenso, wenn jemand nur die zweite Shahadah ausspricht, also lediglich das Prophetentum von Muhammad صلى الله عليه وسلم bezeugt, ohne den ersten Teil über den Monotheismus explizit zu erwähnen. Was ist, wenn so jemand in seiner vorherigen Religion den Monotheismus gar nicht bezeugt hat?
- Wenn jemand bezeugt, dass Muhammad ein Prophet (Nabiyy) ist, anstatt ausdrücklich das Wort Rasul für „Gesandter“ zu verwenden, tritt er dadurch in den Islam ein? Und wie verhält es sich, wenn er danach verneint, dadurch überhaupt den Eintritt in den Islam beabsichtigt zu haben?
- Ist das bloße Verrichten des Gebets von einem Nicht-Muslim immer ein Zeichen für dessen Eintritt in den Islam? Hier wäre die Unterscheidung einiger Gelehrten zwischen dem Land der Muslime und dem Land der Nicht-Muslime zu erwähnen bzw. ob es sein könnte, dass dieser Mensch sich dadurch eventuell nur als Muslim zeigt, um einen diesseitigen Vorteil zu erzielen.
Solche Fragen wurden schon in der Frühzeit des Islam besprochen und verdienen eine gewisse Beachtung.
Fußnoten
- Bzw.: „… so sind sie …“, also „diese Riten“. ↩
- Bzw. vom Verbalsubstantiv „shu'ur“. ↩
Dabei ist zu sagen, dass es durchaus Fälle geben kann, bei denen man auch Menschen, die großes „Interesse am Tauhid“ vorgeben, mit Vorsicht begegnet oder von ihnen Abstand nimmt. Um mit jemandem Kontakt pflegen zu können, ist in jedem Fall ein Mindestmaß an Vernunft und Verstand erforderlich.
Es reicht nicht aus, immer wieder laut „Tauhid“ oder „Qur'an und Sunnah“ oder „Aussagen der Salaf“ zu rufen. Personen, die am lautesten gewisse Parolen bekunden, sind häufig genau diejenigen, die am schnellsten und deutlichsten einen völlig anderen Weg einschlagen!
Auch bei solchen Leuten ist also Zurückhaltung nachvollziehbar oder sogar angebracht, wenn man bei ihnen gewisse negative Verhaltensmuster erkennt. ↩
Wie bereits erläutert, wird das arabische Wort Kufr im Deutschen gemeinhin als „Unglaube“ übersetzt. Dabei ist das zu Beginn dieser Schrift in Bezug auf die Begriffe Iman und Glaube Erwähnte zu berücksichtigen.
Ebenso wie der Iman nicht auf das bloße „Glauben“ beschränkt werden kann, kann auch der Kufr nicht auf das bloße „nicht Glauben“ bzw. auf die bloße Unkenntnis der Wahrheit reduziert werden.
Ein Mensch kann für sich selbst die Richtigkeit des Islam voll und ganz erkannt haben, gleichzeitig aber den Islam als Ganzes oder Teile davon ablehnen. ↩