Abschließende Betrachtungen
An den zahlreichen, in dieser Schrift erwähnten Überlieferungen sieht man also, dass das Bekämpfen von Menschen, die sich an den Kampfhandlungen nicht beteiligen bzw. dazu gar nicht fähig sind, strikt untersagt ist.
In den Aussagen wurde auch mehrfach die Rechtsbegründung für das Verbot genannt, nämlich die Tatsache, dass jemand nicht kämpft. Deshalb verwundert es auch nicht, dass viele verschiedene Personengruppen ausdrücklich erwähnt wurden, wie in dieser Schrift mehrfach gezeigt werden konnte.
Ebenso erklärt sich daraus, warum die islamischen Rechtsgelehrten dieses Verbot auch bei jenen Personengruppen als gültig betrachteten, bei denen sich dieselbe Rechtsbegründung findet, auch wenn diese in den Überlieferungen nicht ausdrücklich erwähnt sind, wie z. B. die Blinden, Gebrechlichen und chronisch Kranken (im Arabischen az-zamin, Pl.: az-zamna).
Ebenso wurde deutlich sichtbar, dass sich dieses Verbot von Anfang an über die Jahrhunderte durch die Literatur zieht und immer aufrecht war. Neben den Überlieferungen vom Propheten صلى الله عليه وسلم selbst, wurden Aussagen der ersten beiden Kalifen nach ihm und des späteren umayyadischen Kalifen 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz genannt. Darüber hinaus wurde das Verbot unzählige Male von den Exegeten, Überlieferern und Hadith-Gelehrten der ersten Jahrhunderte festgehalten und weitergegeben.
Die islamische Gesellschaft konnte dem somit keinesfalls widersprechen. Einzelne Zuwiderhandlungen muss es aufgrund der menschlichen Natur sicher gegeben haben, aber mir wäre nicht bekannt und ich halte es auch für äußerst abwegig, dass solche Verfehlungen in muslimischen Gesellschaften in größerem Ausmaß, also mit System praktiziert worden wären.
Gesellschaftliche Akzeptanz konnte eine Zuwiderhandlung bei der Deutlichkeit dieser Verbote in einer islamischen Gesellschaft niemals finden, solange es sich dabei um Menschen handelte, die sich an die islamischen Gebote grundsätzlich hielten.
Wer die hier behandelte Thematik auch nur einigermaßen nüchtern betrachtet, wird eingestehen müssen, dass die Formulierung solch klarer Richtlinien, Gebote und Verbote – vor allem zu jener Zeit – wirklich bemerkenswert ist.
Wer den Islam wegen des Fehlverhaltens mancher Anhänger dieser Religion der Gewaltverherrlichung und Unmenschlichkeit bezichtigt, der sollte diese pauschale Verurteilung angesichts der hier erwähnten Überlieferungen noch einmal überdenken.
Auch ein vergleichender Blick in die Bibel, insbesondere das Alte Testament, zeigt hinsichtlich Gewaltanwendung äußerste Diskrepanzen zu den hier erwähnten islamischen Überlieferungen. Der neutrale Beobachter wird sich die Frage stellen müssen, wie viele Aussagen im Koran zu finden sind, die den Darstellungen im Alten Testament auch nur annähernd entsprechen.
Wer dieser Frage nachgeht, der wird über das Ergebnis ziemlich verwundert sein. Dies aufzuarbeiten ist jedoch nicht das Ziel dieser kurzen Schrift.
Wer die in der heutigen Realität vorzufindenden Praktiken in der Kriegsführung betrachtet wird feststellen, dass sie den vom Islam aufgezeigten Richtlinien häufig widersprechen.
Als erstes kommen einem hier Gruppen in den Sinn, die selbst vorgeben, sich an die islamischen Gebote und Verbote zu halten. Dies ist insofern nachvollziehbar, da diese Gruppen durch die islamischen Vorschriften am ehesten angesprochen sind!
Aus diesem Grund kritisierte ich diese Gruppen schon seit 2010 in meinen Publikationen schriftlich und mündlich scharf für ihr Vorgehen.