ibnu-musafir.com

Erwähnung zahlreicher Beispiele für Wehrlose – Anordnung vom ersten Kalifen Abu Bakr as-Siddiq

Hauptteil · Volltext-Kapitel aus dem Buch Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam · Als PDF lesen

Malik رحمه الله überliefert in seinem Buch al-Muwatta' – im Kapitel über den Jihad, Unterkapitel „Das Verbot des Tötens von Frauen und Kindern beim Feldzug“ – von Yahya ibnu Sa'id über eine Unterweisung des ersten Kalifen Abu Bakr as-Siddiq رضي الله عنه (gest. 13 n. H./634 n. Chr.):

عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، أَنَّ أَبَا بَكْرٍ الصِّدِّيقَ بَعَثَ جُيُوشًا إِلَى الشَّامِ. فَخَرَجَ يَمْشِي مَعَ يَزِيدَ بْنِ أَبِي سُفْيَانَ وَكَانَ أَمِيرَ رُبْعٍ مِنْ تِلْكَ الْأَرْبَاعِ. فَزَعَمُوا أَنَّ يَزِيدَ قَالَ لِأَبِي بَكْرٍ: إِمَّا أَنْ تَرْكَبَ، وَإِمَّا أَنْ أَنْزِلَ. فَقَالَ أَبُو بَكْرٍ «مَا أَنْتَ بِنَازِلٍ، وَمَا أَنَا بِرَاكِبٍ. إِنِّي أَحْتَسِبُ خُطَايَ هَذِهِ فِي سَبِيلِ اللَّهِ». ثُمَّ قَالَ لَهُ: «إِنَّكَ سَتَجِدُ قَوْمًا زَعَمُوا أَنَّهُمْ حَبَّسُوا أَنْفُسَهُمْ لِلَّهِ. فَذَرْهُمْ وَمَا زَعَمُوا أَنَّهُمْ حَبَّسُوا أَنْفُسَهُمْ لَهُ. ... ». وَإِنِّي مُوصِيكَ بِعَشْرٍ: «لَا تَقْتُلَنَّ امْرَأَةً، وَلَا صَبِيًّا، وَلَا كَبِيرًا هَرِمًا، وَلَا تَقْطَعَنَّ شَجَرًا مُثْمِرًا، وَلَا تُخَرِّبَنَّ عَامِرًا، وَلَا تَعْقِرَنَّ شَاةً، وَلَا بَعِيرًا، إِلَّا لِمَأْكَلَةٍ. وَلَا تَحْرِقَنَّ نَخْلًا، وَلَا تُغَرِّقَنَّهُ، وَلَا تَغْلُلْ وَلَا تَجْبُنْ»

… dass Abu Bakr as-Siddiq (vier) Armeen nach Syrien sandte. So ging er zu Fuß hinaus mit Yazid ibnu Abi Sufyan, welcher ein Anführer über eine der vier Armeen war. Es wird berichtet, dass Yazid zu Abu Bakr sagte: „Entweder du reitest (mit mir), oder ich steige ab“, woraufhin Abu Bakr erwiderte:

„Weder steigst du ab, noch werde ich reiten. Ich zähle diese meine Schritte auf dem Wege Allahs.“

Sodann sagte Abu Bakr zu ihm: „Du wirst Leuten begegnen, die behaupten, dass sie sich für Allah zurückgezogen haben. So lasse sie und das, wofür sie sich zurückgezogen haben. (…)

Und ich trage dir zehn Dinge auf:

‚Töte keinesfalls eine Frau oder ein Kind und ebenso keinen Hochbetagten und fälle keinen fruchttragenden Baum und zerstöre keine Siedlung. Schlachte kein Schaf und kein Kamel, außer um es zu essen. Verbrenne keine Palme und ertränke sie nicht und betrüge nicht und sei nicht feige!‘“

Ibnu Abi Shaibah erwähnt diese Begebenheit ebenfalls in zwei Überlieferungen. In einer davon heißt es:

ثُمَّ إِنَّكُمْ تَأْتُونَ قَوْمًا فِي صَوَامِعَ لَهُمْ، فَدَعُوهُمْ وَمَا أَعْمَلُوا أَنْفُسَهُمْ لَهُ

Ihr werdet Leute vorfinden in ihren Mönchshütten. So lasst sie und das, mit dem sie sich beschäftigen.

Das, mit dem sich jene Mönche beschäftigten und wofür sie sich zurückzogen, war der Gottesdienst. Abu Bakr verbot also ausdrücklich das Bekämpfen dieser Leute. Bezeichnenderweise erwähnte er aber auch ihre Tätigkeit und trug den Armeen und ihren Anführern klar auf, dass sie diese Leute und ihr Tun in Ruhe lassen sollen.

Er sagte also nicht etwa: „Tötet nicht die Mönche, aber vernichtet zumindest ihre Mönchshütten, ihre Tempel, ihr Hab und Gut, ihre religionsspezifischen Gegenstände usw.“

Diese Überlieferung, wie auch schon zuvor erwähnte Texte, zeigen vielmehr, dass die Muslime angewiesen wurden, die Mönche überhaupt nicht in Unruhe zu versetzen und sie einfach weiter ihrer Tätigkeit und ihrem Gottesdienst nachgehen zu lassen.