Weitere Überlieferung zum Vorfall der getöteten Frau
Es wurde zuvor bereits gezeigt, dass der Kalif 'Umar ibnu 'Abdi l-'Aziz ausdrücklich alle Personen in das Verbot einschloss, die an keiner Kampfhandlung teilnehmen.
Die Tatsache, dass die Teilnahme an der Kampfhandlung überhaupt erst ein Bekämpfen legitimiert, wird auch durch die folgenden Überlieferungen bekräftigt.
Abu Dawud überlieferte in as-Sunan von Riyah15 ibnu Rabi' رضي الله عنه folgende Schilderung:
عن رِياحِ بن ربيعٍ، قال: كُنا مع رسولِ الله -صلَّى الله عليه وسلم- في غزوةٍ، فرأى الناسَ مجتمعين على شيءٍ، فبعثَ رجلاً، فقال: "انظُر عَلامَ اجتمعَ هؤلاء" فجاءَ، فقال: على امرأةٍ قَتيلٍ. فقال: "ما كانتْ هذهِ لتقاتلَ"، قال: وعلى الـمُقدِّمة خالدُ بن الوليدِ، فبعث رجلاً، فقال: "قُل لخالد: لا يقتُلَنَّ امرأةً ولا عَسِيفاً"
Wir waren mit dem Propheten صلى الله عليه وسلم auf einem Feldzug, als er sah, wie sich die Menschen um etwas versammelten. Er schickte daraufhin jemanden und sagte zu ihm: „Sieh nach, um was sich jene Leute versammelt haben.“ Schließlich kam er zurück und berichtete: „Um eine getötete Frau.“ Darauf sagte der Prophet صلى الله عليه وسلم : „Diese Frau pflegte doch gar nicht zu kämpfen!“
Dies geschah während Khalid ibnu l-Walid die Vorhut anführte, woraufhin der Prophet صلى الله عليه وسلم einen Mann losschickte und ihm sagte: „Sag zu Khalid, er solle keinesfalls eine Frau oder einen Arbeiter töten!“
Diese Überlieferung findet sich ebenfalls zahlreich in den Werken des Hadith, wie z. B. bei Ahmad, in den Sunan von Sa'id ibnu Mansur, im Musannaf und im Musnad von Ibnu Abi Shaibah, in as-Sunan von Ibnu Majah16, in as-Sunanu l-kubra von an-Nasa'i und in al-Amwal von Ibnu Zanjawaih.
Der Ausdruck „ma kanat tuqatil“, hier übersetzt mit „pflegte nicht zu kämpfen“, zeigt sprachlich klar an, dass die Person nicht Teil der kämpfenden Truppe war, also ganz grundsätzlich nicht an Kampfhandlungen teilgenommen hatte.
In manchen Überlieferungen – wie der hier angeführten von Abu Dawud – wird dies zudem durch die Partikel „li“ bekräftigt (ma kanat hadhihi li-tuqatil), also etwa: „Diese Frau hat doch gar nicht gekämpft!“
Im Musannaf von Ibnu Abi Shaibah wird zudem verdeutlicht: „Diese Frau hat nicht gekämpft unter jenen, die kämpfen!“ (ma kanat hadhihi tuqatilu fi-man yuqatil), war also nicht Teil der Personen, die an Kampfhandlungen teilnahmen.
Im Musnad von Ibnu Abi Shaibah wendet der Prophet صلى الله عليه وسلم die Ansprache in der Botschaft zudem direkt an Khalid ibnu l-Walid رضي الله عنه. Er blickte dabei in die Gesichter der Menschen, wie es in einer Überlieferung heißt, und sagte hierauf – wieder mit der Verstärkung durch das sogenannte „schwere Nun der Verstärkung“ (نّ) und zusätzlich mit der Partikel der Verstärkung „inna“ einleitend –:
انْطَلِقْ إِلَى خَالِدِ بْنِ الْوَلِيدِ فَقُلْ لَهُ: إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَأْمُرُكَ يَقُولُ: «لَا تَقْتُلَنَّ ذُرِّيَّةً وَلَا عَسِيفًا»
Brich auf zu Khalid ibnu l-Walid und sag ihm: „Der Prophet صلى الله عليه وسلم befiehlt dir nachdrücklich: ‚Töte auf keinen Fall Nachkommenschaft oder Arbeiter!‘“
… wobei hier die Frauen durch den Kontext der Situation sprachlich – im Sinne der Familie – der Nachkommenschaft zugezählt wurden.
Fußnoten
- Manchmal auch Rabah genannt. Es gibt hinsichtlich dieser zwei Versionen des Namens also einen Meinungsunterschied. Dieser Hadith wurde zudem auch vom Bruder dieses Überlieferers, nämlich Handhalah ibnu Rabi' – einem Schreiber des Propheten صلى الله عليه وسلم – überliefert, wie dies bei einigen der im Folgenden erwähnten Überlieferungen des angeführten Hadith auch der Fall ist. ↩
- Ibnu Majah überliefert den Hadith von Ibnu Abi Shaibah, führt also auch seine Überlieferungskette an. ↩