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Gelehrtenaussagen an sich sind kein eigenständiger Beweis

Fehlerhafte Methoden der Beweisfindung · Volltext-Kapitel aus dem Buch Die Lehre des Monotheismus · Als PDF lesen

Wie zuvor bei der Erklärung der falschen Methode gezeigt wurde, ist es unzulässig, eindeutige Aussagen des Koran mit mehrdeutigen Aussagen desselben auszulegen.

Ein noch schlimmerer Verstoß gegen die oben beschriebene Regel ist es jedoch, mehrdeutige Gelehrten-Aussagen im Widerspruch zu deutlichen Texten des Koran oder – was noch um einiges absurder ist – zu Grundprinzipien des Islam auszulegen.

Die Gelehrten-Aussagen können für sich selbst genommen niemals ein eigenständiger islamischer Beweis sein. Damit ist gemeint, dass nach islamischer Lehre kein Gelehrter nach dem Propheten صلى الله عليه وسلم die Befugnis hätte, von sich aus einen völlig neuen Inhalt über die Religion zu verkünden und bindend zu machen. Dies, weil niemand nach dem Propheten صلى الله عليه وسلم direkte Offenbarung erhält.

Durchaus möglich ist aber, dass die Aussagen der Salaf, also der Gelehrten aus der Frühzeit des Islam, eine gewisse Beweiskraft in Glaubens- oder Rechtsfragen innehaben, da diese Aussagen ursprünglich natürlich an einen Beweis aus dem Koran oder der Sunnah angelehnt sind. Hierauf wurde in diesem Buch schon eingangs hingewiesen. Im Besonderen ist hierbei der ausdrücklich überlieferte Konsens der Salaf zu erwähnen oder ihre gemeinschaftliche Billigung einer unter ihnen bekannt gewordenen Aussage eines Gelehrten144.

Dies hat jedoch nichts zu tun mit der blinden Befolgung späterer (al-muta'akhkhirun) oder zeitgenössischer Gelehrter (al-mu'asirun), mit der bloßen Begründung, diese Leute würden eine so hohe Stellung genießen und so hervorragend sein, dass jede Kritik ihrer Aussagen von vornherein abzulehnen wäre. Wie zuvor schon erwähnt, dürfte derartiges nicht einmal über die frühesten und namhaftesten Gelehrten der Muslime gesagt werden, da diese in ihren individuellen Meinungen und Rechtsansichten ebenso nicht vom Fehler bewahrt waren. Umso abwegiger also, einen späteren oder gar heutigen Gelehrten theoretisch oder praktisch auf die Stufe der Unfehlbarkeit zu heben.

Tatsächlich handelt es sich bei dem hier erklärten Sachverhalt um eine völlige Selbstverständlichkeit im Islam. Deshalb bekräftigten die Gelehrten seit der Frühzeit des Islam diesen Umstand. So wird von bekannten Gelehrten wie Malik145, ash-Shafi'i146, Ahmad und vielen anderen رحمهم الله häufig überliefert, dass sie den Leuten untersagten, ihren Aussagen zu folgen, wenn ein klarer Widerspruch zu einem Text aus dem Koran oder der Sunnah vorliegt.

Fußnoten

  1. In den islamischen Wissenschaften als stiller Konsens (al-Ijma'u s-sukuti) bezeichnet.
  2. Malik ibnu Anas (93-179 n. H./712-796 n. Chr.) war jener bekannte Gelehrte, nach dessen Lehre sich in weiterer Folge die malikitische Rechtsschule entwickelte. Malik erreichte ein Alter von etwa 84 Jahren.

    Sein bis heute vorhandenes Werk al-Muwatta' gilt als eines der frühesten Werke der Hadith-Überlieferung und hat eine entsprechend große Bedeutung in der Hadith-Wissenschaft. Malik war also nicht nur ein bedeutender Rechtsgelehrter, sondern leistete auch Bedeutendes im Bereich der Hadith-Überlieferung.

  3. Muhammad ibnu Idris ash-Shafi'i (150-204 n. H./767-820 n. Chr.) gilt ebenfalls als einer der bedeutendsten Gelehrten der Muslime und der islamischen Frühzeit. Ash-Shafi'i war nicht nur ein namhafter Rechtsgelehrter, sondern auch ein Gelehrter des Hadith. Nach seiner Lehre entwickelte sich in weiterer Folge die shafi'itische Rechtsschule.