Das richtige und falsche Verständnis der Hinderungsgründe des Takfir (mawani'u t-Takfir)
Anknüpfend an die vorausgehende Behauptung soll hier auf die sogenannten Hinderungsgründe für den Takfir eingegangen werden, da über diese Thematik unter Muslimen heutzutage eine große Verwirrung vorherrscht.
Aus dem Kapitel über den nicht gerechtfertigten Takfir ging bereits klar hervor, dass die Hinderungsgründe des Takfir in Wirklichkeit das Zustandekommen des kufr selbst verhindern. So kommt es beispielsweise aufgrund der Unwissenheit über einen Text gar nicht erst zur tatsächlichen Ablehnung desselben.
Dasselbe gilt auch für Fälle, in denen die Tat im eigentlichen Sinne gar nicht zustande kommt, weil sie nicht mit dem notwendigen Bewusstsein durchgeführt wurde. Dies erklärt auch warum im islamischen Recht folgende Personen für derartige Taten oder Aussagen entschuldigt werden:
- Der Unzurechnungsfähige bzw. geistig Behinderte
- Das Kind
- Der Schlafende
- Jemand, der sich verspricht
- Jemand, der eine Aussage bloß zitiert
- Jemand, der sich der Tat an sich gar nicht bewusst ist
All diese Leute haben aus islamrechtlicher Sicht eines gemeinsam: Sie sind für ihre Aussage in keinster Weise verantwortlich.
Derartige Aussagen solcher Personen sind gemäß der Shari'ah so zu bewerten, als wären sie nie vorgefallen. Dies, weil die Person:
- die Aussage oder Tat entweder grundsätzlich nicht beabsichtigte – wie beim Schlafenden, bei jemandem, der sich verspricht und Ähnlichem –,
- oder ihre Absicht nicht insoweit zählt, dass die Person dafür zur Verantwortung gezogen werden könnte, wie beim Kind und beim Unzurechnungsfähigen.
Es wäre absurd, diese Situation auf Menschen zu übertragen, die vollverantwortlich und bei vollem Bewusstsein etwas anderes als Allah سبحانه وتعالى anbeten. Wie bereits erklärt wurde, findet sich die sprachliche Bedeutung des Shirk zweifelsohne in jedem Polytheisten.
Die obengenannte Argumentation bedeutet letztlich, von einer Person, die etwas gar nicht beabsichtigte, auf eine andere Person zu schließen, die dieselbe Tat in vollem Bewusstsein begeht!
Als würde man sagen: „Der Mensch im Wachzustand ist entschuldigt, da der Schlafende auch entschuldigt ist.“, – eine Aussage von offensichtlicher Absurdität. Dies lässt sich an einem Hadith verdeutlichen, der von manchen Leuten für diese falsche Argumentation herangezogen wird.
... ثُمَّ قَالَ مِنْ شِدَّةِ الْفَرَحِ اللَّهُمَّ أَنْتَ عَبْدِي وَأَنَا رَبُّكَ، أَخْطَأَ مِنْ شِدَّةِ الْفَرَحِ
… Sodann sagte er vor lauter Freude: „Oh Allah, du bist mein Diener und ich bin dein Herr.“ Er machte einen Fehler vor lauter Freude.159
Es ist eindeutig, dass die hier genannte Person die Aussage an sich gar nicht beabsichtigte.
Es gibt nun Leute, die argumentieren, dieser Mensch wäre für eine eindeutige kufr-Aussage entschuldigt, was somit auch für den Polytheisten gelten müsste.
Wie bereits klar wurde, ist diese Aussage in hohem Maße absurd, weil damit im Grunde ausgesagt wird: „Da dieser Mensch für seine unabsichtliche Aussage entschuldigt ist, können andere für ihre absichtlichen Aussagen ebenso entschuldigt sein.“
Gemäß dieser Behauptung wäre es sogar möglich, dass eine Person für genau denselben, in diesem Hadith erwähnten Satz entschuldigt wäre, wenn sie ihn mit voller Absicht und Überzeugung sagen würde!
Ebenso banal wie die oben erwähnten Entschuldigungsgründe ist der Fall des bloßen Berichtens solcher, dem Islam widersprechender Aussagen. Wenn eine Person eine Aussage bloß zitiert, kann ihr dies nicht als eigene Aussage zugeschrieben werden. Wäre es anders, könnte kein Muslim den Koran lesen, weil darin stellenweise die Aussagen der Götzendiener zitiert werden.
Ebenso selbstverständlich ist auch die Entschuldigung dessen, der die Realität einer Sache nicht kennt und sie deshalb falsch beurteilt. Wenn z. B. ein Blinder eine Niederwerfung (Sujud) durchführt, ohne zu wissen, dass sich vor ihm ein Götze befindet, so verlässt er dadurch klarerweise nicht den Islam.
Man müsste schon äußerst verwirrt sein, um zu meinen:
„Dieser Blinde hat einen Götzen neben Allah angebetet, trotzdem war er entschuldigt. Er hat also den Shirk praktiziert, dennoch hat Allah ihm diesen Shirk vergeben.“
Noch grotesker wäre dann die Schlussfolgerung:
„Deshalb ist also jemand, der einen Götzen tatsächlich anbetet und dazu auch steht, ebenso ein entschuldigter Muslim, wenn er es nicht besser wusste.“
Es zeigt sich also, dass es zu schweren Missverständnissen und falschen Schlussfolgerungen kommt, wenn Leute die banalsten Grundlagen in solchen Thematiken nicht verstanden haben.
Fußnoten
- Überliefert bei Muslim von Anas Ibnu Malik رضي الله عنه. ↩