Der Unterschied zwischen dem Fundament des Islam und den darauf aufbauenden Gesetzen
Das arabische Wort für Monotheismus ist Tauhid, was sprachlich im Grunde „vereinheitlichen“ bzw. „zu einem machen“ bedeutet. In der islamischen Glaubenslehre bedeutet das Wort Tauhid „Allah zu Einem machen“ und zwar in Seinen Namen, Eigenschaften und Taten sowie auch in der Anbetung und dem Gehorsam Ihm gegenüber. Der Tauhid ist also die Grundlage der Botschaft aller Propheten عليهم السلام, der reine Monotheismus. Er ist gleichbedeutend mit dem Glaubensbekenntnis „la Ilaha illa-llah“.
Zweifelsohne sind das Gebet, die Zakat, das Fasten des Ramadan und die Pilgerreise auch wichtige und bedeutende Institutionen des Islam. Jedoch bildet der Monotheismus das Fundament, auf welchem die erwähnten Dinge aufbauen.
Den Unterschied zwischen dem Fundament und den darauf aufbauenden Gesetzen sieht man deutlich an folgenden Punkten.
Die Möglichkeit der Entschuldigung durch Unwissenheit
Gemäß der einheitlichen Auffassung der frühen muslimischen Gelehrten, die eine überlieferte und authentische Glaubenslehre anstrebten, gilt im Islam der Grundsatz der Entschuldigung durch Unwissenheit – auch wenn dieser klarerweise nicht auf jede erdenkliche Situation angewendet werden kann, wozu in diesem Buch später noch etwas gesagt wird.
In Bezug auf das Gebet, die Zakat, das verpflichtende Fasten und die Pilgerreise ist in diesem Kontext zu sagen, dass ein Mensch bei anerkannter und theologisch zu rechtfertigender Unwissenheit sicherlich entschuldigt sein kann. Wer z. B. den Quelltext, der diese religiösen Vorschriften überhaupt erst zur Pflicht macht, gar nicht kennt, weil ihn dieser Text nicht oder nicht in verständlicher Form erreicht hat, gilt als entschuldigt.
Im Gegensatz dazu ist es nicht vorstellbar, wie jemand Muslim sein könnte, der über die Grundbedeutung des Wortes Islam gänzlich unwissend ist. Hierin besteht also ein großer Unterschied zu den anderen genannten Verpflichtungen.
Darüber hinaus ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Umsetzung des Islam beabsichtigt und bewusst vorgenommen werden muss. Wie sollte jemand diese Absicht und das notwendige Bewusstsein nun mitbringen, wenn er die Grundbedeutung an sich gar nicht kennt?
Die Unterschiedlichkeit der Rechtsvorschriften bei den verschiedenen Propheten عليهم السلام
Die Riten, Gesetze, Gebote und Verbote, also die Rechtssysteme der einzelnen Propheten عليهم السلام unterschieden sich laut islamischer Lehre in vielen Punkten voneinander. Der Monotheismus als Fundament war demgegenüber jedoch immer einer und unterschied sich zwischen den verschiedenen Propheten und ihren Gemeinschaften in keinem Punkt. Diese Grundlehre, die auch als „der allgemeine Islam“ (al-islamu l-'amm) bezeichnet wird, war von Anfang an immer einheitlich.
Auf diesen Umstand wird in einem Hadith, der bei al-Bukhari von Abu Hurairah vom Propheten صلى الله عليه وسلم überliefert wird, folgendermaßen hingewiesen:
عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم: «أَنَا أَوْلَى النَّاسِ بِعِيسَى ابْنِ مَرْيَمَ فِي الدُّنْيَا وَالْآخِرَةِ، وَالْأَنْبِيَاءُ إِخْوَةٌ لِعَلَّاتٍ، أُمَّهَاتُهُمْ شَتَّى وَدِينُهُمْ وَاحِدٌ»
Die Propheten sind wie die Kinder der verschiedenen Frauen ein und desselben Mannes. Ihre Mütter sind unterschiedlich, aber ihr Din ist einer.
Das Wort Din wird im Deutschen häufig als Religion oder umfassender Lebensweg beschrieben. In dieser Aussage sind damit das Fundament und die Essenz gemeint, nämlich der Monotheismus.
Ebenso wird im Koran-Vers46 5:48 (Sure al-Ma'idah) auf diesen Umstand hingewiesen. In den Koran-Exegesen (Tafsir, Pl. tafasir) von Ibnu Abi Hatim47 und at-Tabari48 wird bei der Erklärung dieses Verses von den frühesten Gelehrten ausdrücklich überliefert, dass sich die Rechtssysteme und Rechtsnormen unterschieden, die Grundlage der Religion, der Monotheismus, jedoch immer einer war.
So überliefert Ibnu Abi Hatim – und ebenso at-Tabari – von Qatadah:
عَنْ قَتَادَةَ، قَوْلَهُ: {لِكُلٍّ جَعَلْنَا مِنْكُمْ شِرْعَةً وَمِنْهَاجًا} [المائدة: 48] قَالَ: الدِّينُ وَاحِدٌ وَالشَّرَائِعُ مُخْتَلِفَةٌ
Von Qatadah wird überliefert über den Vers: „Für jeden von euch haben Wir ein Gesetz und einen deutlichen Weg festgelegt.“ Er sagte hierzu erklärend: „Der Din ist einer und die Rechtssysteme sind unterschiedlich.“
Danach wird von Qatadah als Erklärung noch folgende Aussage überliefert:
عَنْ قَتَادَةَ، قَوْلَهُ: {لِكُلٍّ جَعَلْنَا مِنْكُمْ شِرْعَةً وَمِنْهَاجًا} [المائدة: 48] يَقُولُ: سَبِيلًا وَسُنَّةً، وَالسُّنَنُ مُخْتَلِفَةٌ فِي التَّوْرَاةِ شَرِيعَةٌ، وَلِلْإِنْجِيلِ شَرِيعَةٌ، وَالْفُرْقَانُ شَرِيعَةٌ، يُحِلُّ اللَّهُ فِيهَا مَا شَاءَ وَيُحَرِّمُ مَا شَاءَ، لِيَعْلَمَ مَنْ يُطِيعُهُ مِمَّنْ يَعْصِيهِ، وَالدِّينُ الَّذِي لَا يُقْبَلُ غَيْرُهُ التَّوْحِيدُ وَالْإِخْلَاصُ الَّذِي جَاءَتْ بِهِ الرُّسُلُ
[…] und derjenige Din, außer dem kein anderer akzeptiert wird, ist der Tauhid und der Ikhlas, mit welchem die Gesandten gekommen sind.
Hier erwähnt er also ausdrücklich, dass sich alle Propheten im Tauhid, also im Monotheismus-Verständnis einig waren.
Abgesehen davon erwähnte dieser frühe Tafsir-Gelehrte im ebengenannten Zitat noch eine wichtige Sache, die später in diesem Buch noch weiter verdeutlicht wird und deshalb hier schon bewusst wahrgenommen werden sollte.
Qatadah erklärt hier nämlich, dass der Monotheismus darin besteht, den sogenannten Ikhlas umzusetzen, also die alleinige Anbetung Allahs سبحانه وتعالى 49. Diese eine Aussage eines der frühesten Gelehrten des Tafsir ist an sich völlig ausreichend um dies zu belegen, jedoch soll hierzu später wegen der Wichtigkeit dieses Punktes noch eine weitere Verdeutlichung folgen.
Auch wird aus der genannten Überlieferung klar, dass die verschiedenen Rechtsnormen der einzelnen Gesandten aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit nicht unveränderlich sind. Die Gebote und Verbote konnten sich also in ihrer Form und Art unterscheiden. Darüber hinaus konnte ein Gesetz, das bei einem anderen Gesandten und seiner Gemeinschaft Gültigkeit hatte, gänzlich entfallen. Auch wenn dies nicht für alle Ge- und Verbote gilt und es durchaus einige Dinge gibt, die im Konsens aller Propheten einheitlich behandelt wurden, wie z. B. das eindeutige Unrecht einer Person gegenüber im Hinblick auf ihr Leben, ihren Besitz und ihre Ehre sowie Ehebruch und andere Dinge. Auf diesen Umstand der Unveränderlichkeit mancher Inhalte wurde von den Gelehrten der islamischen Geschichte auch mehrfach hingewiesen.
Die Tatsache, dass als Erstes zum Tauhid aufgerufen wird und erst danach zu den einzelnen Riten, Geboten und Verboten
Al-Bukhari überliefert von Ibnu 'Abbas رضي الله عنه:
أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم بَعَثَ مُعَاذًا رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ إِلَى الْيَمَنِ فَقَالَ ادْعُهُمْ إِلَى شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنِّي رَسُولُ اللَّهِ فَإِنْ هُمْ أَطَاعُوا لِذَلِكَ فَأَعْلِمْهُمْ أَنَّ اللَّهَ قَدْ افْتَرَضَ عَلَيْهِمْ خَمْسَ صَلَوَاتٍ فِي كُلِّ يَوْمٍ وَلَيْلَةٍ فَإِنْ هُمْ أَطَاعُوا لِذَلِكَ فَأَعْلِمْهُمْ أَنَّ اللَّهَ افْتَرَضَ عَلَيْهِمْ صَدَقَةً فِي أَمْوَالِهِمْ تُؤْخَذُ مِنْ أَغْنِيَائِهِمْ وَتُرَدُّ عَلَى فُقَرَائِهِمْ.
Der Prophet صلى الله عليه وسلم sandte Mu'adh رضي الله عنه in den Jemen und sagte zu ihm: „Rufe sie auf zur Bezeugung von la Ilaha illa-llah50 und dass ich der Gesandte Allahs bin.
Wenn sie dir darin folgen, dann lehre sie, dass Allah ihnen fünf Gebete am Tag und in der Nacht auferlegt hat. Wenn sie dir darin folgen, dann lehre sie, dass Allah für sie eine geldliche Abgabe verbindlich gemacht hat, die von ihren Reichen genommen und ihren Armen zurückgegeben wird.“
In einer anderen Überlieferung desselben Hadith heißt es:
فَلْيَكُنْ أَوَّلَ مَا تَدْعُوهُمْ إِلَيْهِ عِبَادَةُ اللَّهِ فَإِذَا عَرَفُوا اللَّهَ فَأَخْبِرْهُمْ ...
So soll das Erste, wozu du sie aufrufst, sein, Allah allein anzubeten. Wenn sie Allah dann kennen, dann lehre sie ...
Und in einer weiteren Überlieferung:
فَلْيَكُنْ أَوَّلَ مَا تَدْعُوهُمْ إِلَى أَنْ يُوَحِّدُوا اللَّهَ تَعَالَى ...
So soll das Erste, wozu du sie aufrufst, sein, dass sie Allah zu Einem machen51…
Das Gebot des Tauhid/Monotheismus und der Aufruf dazu kommt also vor dem Gebet, der Zakat und allem anderen. Ebenso ist laut den islamischen Quellen auch der Shirk/Polytheismus stets das Erste, was untersagt wird.
Im Koran ist dies an vielen Stellen ersichtlich:
﴿قُلْ تَعَالَوْا أَتْلُ مَا حَرَّمَ رَبُّكُمْ عَلَيْكُمْ أَلَّا تُشْرِكُوا بِهِ شَيْئًا وَبِالْوَالِدَيْنِ إِحْسَانًا وَلَا تَقْتُلُوا أَوْلَادَكُمْ﴾
Sprich: Kommt herbei! Ich verlese euch, was euer Herr euch verboten hat. (Er hat euch befohlen), dass ihr Ihm nichts beigesellt, und eure Eltern zu ehren, und nicht eure Kinder zu töten, ...
(Sure al-An'am, 6:151)
Auch wird im Koran zahlreich erklärt, dass jeder Prophet seine Gemeinschaft als erstes zum Monotheismus aufrief:
﴿اعْبُدُوا اللَّهَ مَا لَكُمْ مِنْ إِلَهٍ غَيْرُه﴾
Betet Allah an, ihr habt keinen anderen Anbetungswürdigen.
(Sure al-A'raf, 7:59)
Im Koran wird durch die mehrfache Wiederholung dieses Verses gezeigt, dass jeder Prophet عليه السلام seinem Volk diesen Inhalt verkündete.
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Diese oben ausgeführten Gegebenheiten zeigen also deutlich den Unterschied zwischen dem Fundament des Islam, dem Tauhid, und den darauf aufbauenden Riten, Ge- und Verboten.
Dem Gesagten kann noch ein vierter Punkt hinzugefügt werden, und zwar die Tatsache, dass die Gesetze im Allgemeinen alle mehr oder weniger später geoffenbart wurden. Wäre es für den Islam einer Person unerlässlich, all diese Dinge zu kennen und umzusetzen, wäre eine Verzögerung der einzelnen Gesetze nicht denkbar.
Zusammenfassend können also folgende Punkte erwähnt werden:
- Die Möglichkeit zur Entschuldigung durch Unwissenheit
- Die Unterschiedlichkeit der Gesetze bei den verschiedenen Propheten
- Die Tatsache, dass als erstes zum Tauhid aufgerufen wird und erst danach zu den einzelnen Riten, Geboten und Verboten
- die Tatsache, dass die Gesetze im Allgemeinen alle mehr oder weniger später geoffenbart wurden
Fußnoten
- Die Verse des Koran werden im Arabischen ayat (Sg. ayah) genannt, was im Arabischen unter anderem die Bedeutung „Zeichen“ hat. Um die Leserlichkeit im Deutschen zu erleichtern, wurde dafür in diesem Buch die deutsche Entsprechung Vers bzw. Koran-Vers gebraucht. ↩
Ibnu Abi Hatim ar-Razi (240-327 n. H./854-939 n. Chr.) war ein herausragender Hadith-Gelehrter. Sein Name ist von großer Bedeutung in der Wissenschaft der Beurteilung der Überlieferer (al-jarhu wa-t-ta'dil). Er verstarb im Alter von etwa 85 Jahren (Altersangaben immer nach greg. Kalenderjahren).
Er zeichnete sich zudem vor allem durch ein umfassendes Werk der Koran-Exegese (im Arabischen Tafsir genannt) aus, in welchem er sich bei der Erklärung der Verse ausschließlich auf Überlieferungen beschränkte, ohne diesen eigene Erklärungen hinzuzufügen.
Gemeinsam mit dem Werk von Ibnu Jarir at-Tabari gehört das Werk von Ibnu Abi Hatim zu den frühesten umfassenden und heute noch vollständig oder zu einem großen Teil erhaltenen Werken des Tafsir. ↩
Wie erwähnt zählte auch Abu Ja'far ibnu Jarir at-Tabari (224-310 n. H./839-922 n. Chr.) zu den frühen Tafsir-Gelehrten der islamischen Geschichte. Er zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sein umfassendes Werk der Koran-Exegese noch heute vollständig erhalten ist.
Auch at-Tabari baute seinen Tafsir primär auf Überlieferungen auf, die er stets mit der Überlieferungskette auf ihren Ursprung zurückführte. Im Gegensatz zu Ibnu Abi Hatim fügte er diesen Überlieferungen jedoch häufig auch eigene Erklärungen hinzu. At-Tabari erreichte ein Alter von etwa 86 Jahren. ↩
- Dieses arabische Schriftsymbol bedeutet etwa: „Gepriesen und hocherhaben sei Er“. Auf diese oder ähnliche Weise wird bei Muslimen der Schöpfer gewürdigt. ↩
- Also: „…, dass es nichts Anbetungswürdiges gibt außer Allah.“ ↩
- Im Arabischen: „an yuwahhidu-llah“ also, dass sie Allah mit ihrer 'Ibadah zu einem einzigen Angebeteten machen und Ihm nichts beigesellen. ↩