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Die Verurteilung des unerlaubten Takfir durch den Propheten صلى الله عليه وسلم selbst

Das unerlaubte Ausschließen eines Muslims aus dem Islam · Volltext-Kapitel aus dem Buch Die Lehre des Monotheismus · Als PDF lesen

Die Ablehnung des unzulässigen Takfir auf einen Muslim wird schon vom Propheten صلى الله عليه وسلم selbst ausdrücklich überliefert. Demgemäß wird diese Tat als eine gravierende Sünde bezeichnet.

So überliefert al-Bukhari in seinem Sahih-Werk folgenden Hadith von Abu Hurairah رضي الله عنه vom Propheten صلى الله عليه وسلم:

عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ «إِذَا قَالَ الرَّجُلُ لِأَخِيهِ يَا كَافِرُ فَقَدْ بَاءَ بِهِ أَحَدُهُمَا»

Wenn ein Mensch zu seinem Glaubensbruder sagt: „Du Kafir!“, so kehrt einer von beiden damit zurück.

Al-Bukhari überliefert diesen Hadith in seinem Sahih-Werk in verschiedenen Überlieferungen. Ebenso findet sich der Hadith im Sahih Muslim. In den verschiedenen Überlieferungen heißt es manchmal „so ist einer von beiden damit (bihi) zurückgekehrt“ und in einem anderen Wortlaut „mit ihr (biha) zurückgekehrt“, was die Gelehrten zur Frage führte, mit was genau die Person in dem Fall „zurückkehrt“. Unbestritten ist dabei, dass die illegitime Bezichtigung eines Muslims, ein Nicht-Muslim zu sein, eine große Sünde darstellt.

Klarerweise gilt dies dann, wenn der Takfir ohne eine in der Shari'ah legitime Begründung vorgenommen wird. Würde ein Mensch sich jedoch z. B. zum Islam bekennen, aber beginnen Kühe anzubeten, hätte man einen völlig anderen Fall.

In so einer Situation ist der Sachverhalt so klar, dass kein einziger Muslim diese Person als Glaubensbruder betrachten dürfte. Würde man einen Menschen trotz seines klaren Polytheismus dennoch als Muslim bezeichnen, wäre dies ein Indiz dafür, dass man die Kernaussage des Islam selbst nicht richtig verstanden hat. Wie sonst sollte jemand einen Menschen trotz Götzenverehrung oder ähnlicher Dinge zum Muslim erklären.

Jedoch wird in der Realität von manchen Muslimen der Takfir aufgrund der bloßen Befolgung der eigenen Neigungen praktiziert. Hier geht es darum, auf ebendiesen Missstand hinzuweisen.

In einer weiteren Überlieferung des obengenannten Hadith, die al-Bukhari in seinem Buch al-Adabu l-Mufrad erwähnt, heißt es:

عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «مَنْ كَفَّرَ أَخَاهُ، فَقَدْ بَاءَ بِهَا أَحَدُهُمَا»

Wer seinen Glaubensbruder des kufr bezichtigt, so kehrt einer von beiden damit zurück.

Hier wird also ausdrücklich das Verb „kaffara“ verwendet, was umso deutlicher den Bezug dieser Überlieferungen zur hier besprochenen Thematik aufzeigt.