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Ohne Gottesfurcht kein Wissen – Wer keine reine Absicht hat, dem nützt das Wissen nichts

Hauptteil · Volltext-Kapitel aus der Schrift Die enorme Angst der frühen Gelehrten, Fatwa zu geben · Als PDF lesen

Ibnu Battah überliefert in al-Ibanatu-l-kubra:

كَتَبَ عُمَرُ بْنُ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ إِلَى أَبِي مُوسَى الْأَشْعَرِيِّ رَحِمَهُ اللَّهُ: إِنَّ الْفِقْهَ لَيْسَ بِكَثْرَةِ السَّرْدِ وَسَعَةِ الْهَذْرِ وَكَثْرَةِ الرِّوَايَةِ، وَإِنَّمَا الْفِقْهُ خَشْيَةُ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ.

Es schrieb 'Umar ibnu-l-Khattab رضي الله عنه zu Abu Musa al-Ash'ari رضي الله عنه:

“Wahrlich, das Verständnis und Wissen in der Religion (al-Fiqhu) besteht nicht im vielen Zitieren, im ausgedehnten unnötigen Gerede und in der häufigen Überlieferung. Der Fiqh ist nichts Anderes als Gottesfurcht vor Allah جل جلاله .“

Aber je mehr er von der Bedeutung dieser gelernten Texte versteht, umso mehr Wissen hat er über diese Texte.

Ein Anfänger im Studium des islamischen Wissens ist gut beraten, sich zuerst mit dem Lernen zu beschäftigen und nicht mit der Weitergabe des Wissens, denn dies ist eine fortgeschrittene Tätigkeit, worauf die Gelehrten auch mehrfach hingewiesen haben. Jedoch sieht man in der Realität das genaue Gegenteil. Viele von denen, die nur wenige Worte des Wissens vernommen haben, fangen sofort an, diese auf eigenen Webseiten oder in sonstigen Medien wiederzugeben – meist auch mit eigenen Erklärungen.

Wenn so jemand das unbedingte Bedürfnis hat, islamisches Wissen zu verbreiten, dann kann er im Zuge seines eigenen Lernens also die bloßen Überlieferungen weitergeben. Er tut sehr gut daran, darüber nicht hinauszugehen, wenn er Katastrophen vermeiden will.

Das Problem bei den meisten verblendeten Personen ist jedoch, dass sie all diese hier erwähnten Lehren nicht hören wollen – zumindest nicht für sich selbst. Auch wenn sie dann oft anderen gerne „gutgemeinte“ Ratschläge erteilen!

Hinweis: Wissen ist Überlieferung und Verständnis – das eine kommt ohne das andere nicht aus

Manche unwissende Menschen, die die Texte nicht gut kennen und erst recht nicht fähig sind, sie auswendig zu lernen, also den tatsächlichen Talabu-l-'Ilm vorzunehmen, versuchen, die Bedeutung des Auswendiglernens anhand dieser und ähnlicher Überlieferungen herunterzuspielen.

Manche tun bei solchen Überlieferungen so, als hätten die Salaf ohnehin nur auf das Verständnis geachtet, der Überlieferung bzw. dem Auswendiglernen davon aber nicht viel Beachtung geschenkt.

Das ist natürlich Unsinn. Die Bedeutung ist vielmehr folgendermaßen:

Natürlich besteht das Wissen – sehr wohl – in der Vielzahl der Überlieferungen, diese zu zitieren und sie auch auswendig zu lernen, denn sie sind ja die Grundlage des überlieferten Wissens! … aber eben nur dann, wenn dies auch mit Verständnis verbunden ist und zudem mit der richtigen Absicht und Gottesfurcht geschieht, denn andernfalls ist es wertlos und zudem auch schädlich.

Deshalb finden wir in einem Gedicht, das von ash-Shafi'i رحمه الله überliefert wird, auch den Hinweis, dass das tatsächliche Wissen über den Islam nur durch die Überlieferungen gestützt sein kann:

كلُّ العُلُومِ سِوى القُرْآنِ مَشْغَلَة ٌ إلاَّ الحَديث وَعِلْم الفِقْهِ في الدِّينِ

العلمُ ما قد كانَ فيه: حدّثنا وَمَا سِوى ذَاكَ وَسْوَاسُ الشَّيَاطِينِ


Alles Wissen abgesehen vom Quran ist eine Ablenkung,

außer der Hadith und das Wissen über den Fiqh6 im Din

Das Wissen ist nur „es berichtete (bzw. überlieferte) uns …“

Und alles andere ist die Einflüsterung der Satane


Nun kann man sich den Kopf darüber zerbrechen, was schlimmer ist:

Übrigens: Noch merkwürdiger als jemand, der Texte auswendiglernt, ohne sie zu verstehen und umzusetzen, ist jemand, der nur die Copy/Paste-Funktion nutzt, um dadurch den Imam zu spielen.

Auf solche Fälle angewendet bedeutet das obige Zitat aus 'Umar ibnu-l-Khattabs Schreiben:

Wissen und Verständnis, welche nämlich nur auf Gottesfurcht und Aufrichtigkeit gebaut sein können, sind genau das, was solche Leute nicht an den Tag legen.

Fußnoten

  1. Al-Fiqhu bedeutet Verständnis, beschreibt aber auch die Wissenschaft des islamischen Rechts.