Beispiel einer Aussage von Daniel Haqiqatjou
Während ich an dieser Schrift arbeitete, schickte mir ein Bruder einen Beitrag von Daniel Haqiqatjou über die Da'wah Najdiyyah, die als gutes Beispiel für unaufrichtige Beweisführungen dienen kann. So behauptet er, die Anhänger der sogenannten Wahhabiyyah würden alle Befolger der vier Rechtsschulen von vornherein aus dem Islam ausschließen, selbst die Anhänger der hanbalitischen Rechtsschule! Als Beweis für diese Behauptung führt er die Aussage eines Gelehrten an, die besagt, dass manche Menschen vom Christentum zu islamischen Gruppen konvertieren, welche aber in Wirklichkeit Grabanbeter sind – somit gehen sie nur von einem Irrglauben in den anderen. Daraus entnimmt Haqiqatjou:
- Dass die Anhänger der Wahhabiyyah alle Anhänger der bekannten Rechtsschulen nicht als Muslime ansehen.
- Dass sie dies auch auf die Anhänger der hanbalitischen Rechtsschule anwenden.
- Dass sie alle Befolger einer der Rechtsschulen für schlimmer als Juden und Christen erachten.
Tatsächlich wurde in dem als Beweis angeführten Text aber
- Konkret über Grabanbeter gesprochen.
- Das Wort Madhhab/Rechtsschule kein einziges Mal genannt.
- Keine der vier von ihm genannten Rechtsschulen auch nur mit einem einzigen Wort erwähnt.
Tatsächlich widerspricht diese Behauptung in jeder Weise der Realität, da Personen wie Malik oder asch-Schafi'i bei allen Vertretern und Anhängern der Da'wah Najdiyyah als große und bedeutende Gelehrte zählen. Zudem war Muhammad ibnu 'Abdil-Wahhab selbst hanbalitischer Gelehrter und die meisten Anhänger der Wahhabiyyah zählen sich der hanbalitischen Rechtsschule zu! In Wirklichkeit bezieht sich die Kritik also in keiner Weise auf die Rechtsauffassungen verschiedener Gelehrter, sondern auf fundamentale Glaubensinhalte, wie das erwähnte Anbeten von Gräbern.