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Die Unterlassung stark empfohlener Handlungen – und die Vorsicht vor Hochmut und Geringschätzung anderer0

Volltext der Schrift Die Unterlassung stark empfohlener Handlungen – und die Vorsicht vor Hochmut und Geringschätzung anderer1

بسم الله والحمد لله والصلاة والسلام على رسول الله وعلى آله وصحبه ومن والاه

In der kurzen Schrift mit Hinweisen zum Fasten am Tag von 'Aschura' wurde anhand von mehreren Überlieferungen aufgezeigt, dass das Fasten zu 'Aschura' sehr viel Belohnung bringt.

Manche Leute denken deshalb, dass es eine Verpflichtung – oder fast eine Verpflichtung – wäre, solche Tage zu fasten, genauso wie das Pflichtfasten im Ramadan.

Am Ende jenes Beitrages über 'Aschura' wurden jedoch folgende Hadithe erwähnt, die klar das Gegenteil aufzeigen:

Al-Bukhari überliefert im Sahih, dass 'A'ischah رضي الله عنها sagte:

... عَنْ مَالِكٍ، عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ عَائِشَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهَا، قَالَتْ: «كَانَ يَوْمُ عَاشُورَاءَ تَصُومُهُ قُرَيْشٌ فِي الجَاهِلِيَّةِ، وَكَانَ رَسُولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم يَصُومُهُ، فَلَمَّا قَدِمَ المَدِينَةَ صَامَهُ، وَأَمَرَ بِصِيَامِهِ، فَلَمَّا فُرِضَ رَمَضَانُ تَرَكَ يَوْمَ عَاشُورَاءَ، فَمَنْ شَاءَ صَامَهُ، وَمَنْ شَاءَ تَرَكَهُ»

Quraisch pflegte in der (Zeit der) Jahiliyyah den Tag von 'Aschura' zu fasten, und der Prophet صلى الله عليه وسلم pflegte ihn (ebenso) zu fasten. Als er dann nach Medina kam fastete er ihn und trug auf, ihn zu fasten. Und als dann der Ramadan vorgeschrieben wurde, ließ er den Tag von 'Aschura'. Wer also will (bzw. wollte), der fastet(e) ihn, und wer will (bzw. wollte), der lässt (bzw. ließ) ihn.

In einem weiteren Hadith von 'Abdullah ibnu 'Umar heißt es am Ende:

... وَكَانَ عَبْدُ اللهِ لاَ يَصُومُهُ إِلَّا أَنْ يُوَافِقَ صَوْمَهُ

„… und 'Abdullah pflegte den Tag nicht zu fasten, außer wenn er auf sein (gewohntes) Fasten traf.“

Nach jenem Beitrag und diesen erwähnten Überlieferungen sagte jemand konkret: „Wir waren früher genauso. Wer nicht alles machte, was im Din gut war, den empfand man im Grunde als Schwächling und wie einen Fasiq.“

Es gibt Leute, die eine Neigung haben, sich von anderen abzuheben. Manche meinen besser zu sein, weil sie mehr 'Ibadah machen, manche, weil sie immer die härtere Meinung übernehmen. Wieder andere glauben, sie seien nun die Besten, weil sie einmal eine Mas'alah bzw. etwas verstanden haben, was ein anderer nicht verstanden hatte usw.

Wenn so jemand dann sieht, dass einige Sahabah diesen Tag durchaus auch nicht fasteten, dann ist dies sehr verwirrend für Leute der oben beschriebenen Art.

Man sollte also allgemein nicht überheblich sein und glauben, man könne sich durch den härtesten Weg immer über andere erheben und sie als minderwertig betrachten.

Wenn die Krankheit im Herzen groß ist, dann geht es so weit, dass jemand sogar beginnt, solche Sahabah geringzuschätzen.

Vergessen wir nicht, dass die Khawarij häufig mehr 'Ibadah verrichteten als viele der Sahabah ... rein äußerlich. Trotzdem waren diese Leute sehr übel und keineswegs so großartig, wie sie dachten. Der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte zu den Sahabah selbst:

يَخْرُجُ فِيكُمْ قَوْمٌ تَحْقِرُونَ صَلاَتَكُمْ مَعَ صَلاَتِهِمْ، وَصِيَامَكُمْ مَعَ صِيَامِهِمْ، وَعَمَلَكُمْ مَعَ عَمَلِهِمْ

„Es werden unter euch Leute hervorkommen, bei denen ihr euer Gebet im Vergleich zu ihrem Gebet geringschätzt, genauso euer Fasten im Vergleich zu ihrem Fasten und eure Taten im Vergleich zu ihren Taten.“

Man sieht z. B. ziemlich oft Leute, die sich sehr hervortun, weil sie immer die am schwersten zu tragende Rechtsmeinung annehmen. In Wirklichkeit sollten sie nach dem richtigen Dalil gehen, nicht nach der schwersten Ansicht. Aber manche suchen geradezu krankhaft danach.

Dies ist allgemein festzustellen. Ein Muslim sollte nicht hochmütig sein und nicht versuchen, sich durch seine eigenen Taten über andere zu erheben. Auch wenn dadurch an dieser Stelle nicht gesagt sein soll, dass die Unterlassung der stark empfohlenen Handlungen völlig egal wäre, oder dass man diese Handlungen niemandem auftragen sollte – und ähnliche falsche Schlussfolgerungen, die mit den vorangegangenen allgemeinen Hinweisen nicht beabsichtigt sind.

Manche Leser hatten nicht verstanden, warum diese Überlieferungen oder überhaupt die Tatsache, dass das Fasten am Tag von 'Aschura' keine Pflicht ist, erwähnt wurden.

Man sollte bei so etwas bedenken: Auch wenn du glaubst, dass eine Sache nicht viel Sinn macht, kann es ein, dass du den Sinn einfach nicht verstanden hast.

Wenn die Sahabah auf eine Sache ausdrücklich hingewiesen haben, dann ist sicher davon auszugehen, dass es einen Sinn hat, auch wenn wir den Sinn jetzt nicht verstehen.

Der Prophet صلى الله عليه وسلم unterließ vielleicht manche Taten, und ebenso seine Gefährten nach ihm, gerade um zu zeigen, dass etwas nicht verpflichtend ist.

In diesem Sinne soll hier noch ein Hadith erwähnt werden, der in den Sahihain und bei vielen anderen überliefert wurde [folgender Wortlaut von Muslim]:

دَخَلَ الْأَشْعَثُ بْنُ قَيْسٍ عَلَى عَبْدِ اللهِ، وَهُوَ يَتَغَدَّى فَقَالَ: يَا أَبَا مُحَمَّدٍ ادْنُ إِلَى الْغَدَاءِ، فَقَالَ: أَوَلَيْسَ الْيَوْمُ يَوْمَ عَاشُورَاءَ؟ قَالَ: وَهَلْ تَدْرِي مَا يَوْمُ عَاشُورَاءَ؟ قَالَ: وَمَا هُوَ؟ قَالَ: «إِنَّمَا هُوَ يَوْمٌ كَانَ رَسُولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم يَصُومُهُ قَبْلَ أَنْ يَنْزِلَ شَهْرُ رَمَضَانَ، فَلَمَّا نَزَلَ شَهْرُ رَمَضَانَ تُرِكَ»

„Al-Asch'ath ibnu Qais kam herein zu 'Abdullah [ibnu Mas'ud], während dieser zu Mittag aß und sagte: ‚Abu Muhammad, komm zum Mittagessen'. Al-Asch'ath erwiderte: ‚Ist heute nicht 'Aschura'?'

Da sagte 'Abdullah: ‚Und weißt du was 'Aschura' ist?' Er sagte: ‚Und was ist er?'

'Abdullah antwortete: Es ist (lediglich) ein Tag, den der Prophet صلى الله عليه وسلم fastete bevor [die Verpflichtung für] Ramadan herabkam und als Ramadan herabkam, wurde er gelassen.'“

Wer nun glaubt, dass jeder, der diese Überlieferungen bloß erwähnt, das nur deshalb tut, weil er selbst nicht fasten will, der hat offenbar genau das hier beschriebene Kibr-Problem (Hochmut).

Es ist deshalb ausdrücklich und klar zu sagen: Wer diesen Tag fasten kann, der sollte es auf jeden Fall tun, aber diese Athar sind von den Sahabah (!) und deshalb ist es wichtig, sie ebenfalls zu erwähnen und die Lehre daraus zu ziehen.

Sollten wir etwas vom Din besser verschweigen? Wer das nicht versteht, der sollte nicht laut „Manhaj der Salaf“ rufen, denn er hat offenbar ein gewisses Problem, die Aussagen und Handlungen der Salaf ohne Probleme anzunehmen.

In dem Beitrag, der dieser Schrift zu Grunde liegt, sollte bei seiner ersten Veröffentlichung also allgemein auf einige wichtige Punkte hingewiesen werden. Darunter:

Es sollte also gezeigt werden, dass der Su'u dh-Dhann, also die schlechte Vermutung, in diesem Zusammenhang und auch ganz allgemein, ein großes Übel ist.

Man sollte als Muslim ganz allgemein nicht überheblich sein und nicht ständig nach Dingen suchen, mit denen man sich über andere erheben kann.

Dies sind allgemeine Lehren, die auf jeden Fall wichtig und erwähnenswert sind. Nachdem dieser Beitrag das erste Mal veröffentlicht wurde, wurde dies aber von einigen Leuten genau gegenteilig verstanden bzw. ausgelegt.

Und zwar wurde es so hingestellt, als wäre in dem Beitrag ausdrücklich behauptet worden, man dürfe einen Muslim niemals tadeln, wenn er nicht-verpflichtende gute Taten (Nawafil) unterlässt und diese nicht ausführt.

Als wäre in dem Beitrag etwa gesagt worden: „Die empfohlenen Taten sind nicht wichtig und niemand kann jemals kritisiert oder negativ beurteilt werden, weil er empfohlene Taten unterlässt – ganz egal wie stark empfohlen sie sind oder wie oft sie unterlassen werden. Der Tadel so einer Unterlassung ist eine Übertreibung in der Religion und eine Nachahmung der Khawarij.“

Dies wurde also von einigen in den Beitrag hineininterpretiert – es wurde aber nirgends in diesem Beitrag gesagt.

Ebenso wurde deutlich suggeriert, es wäre die Aussage des Beitrags, die Sahabah hätten durch ihre Unterlassung zeigen wollen, „dass es angebracht wäre, diese Taten manchmal zu unterlassen“.

Auch dies wurde in dem ursprünglichen Beitrag nie gesagt. Im Gegenteil. Es wurde ausdrücklich gesagt, man solle diese Taten nicht unterlassen, da sie stark empfohlen sind, und man solle sich den Ajr – wenn möglich – keinesfalls entgehen lassen.

Aufgrund dieser Missverständnisse und Missdeutungen soll hier Folgendes verdeutlicht werden:

Es gibt Aussagen von den frühen Gelehrten, die darauf hindeuten, dass die grundlose, gänzliche oder mehrheitliche Unterlassung stark empfohlener Handlungen ein Übel ist. Im Speziellen wird dies z. B. bezüglich des Witr-Gebets erwähnt.

Manche empfohlenen Handlungen (Mustahabbat/Sunan/Nawafil), sind sehr stark empfohlen, stärker als andere – wie z. B. die stark empfohlenen Sunnah-Gebete (as-Sunanu r-rawatib) – besonders wenn es sich um Taten handelt, die als Sunnah mu'akkadah bezeichnet werden, und die der Prophet صلى الله عليه وسلم im Allgemeinen immer zu tun pflegte.

In Bezug auf das Witr-Gebet wird von Ahmad ibnu Hanbal z. B. folgende Aussage überliefert:

من تَرَكَ الوِتْرَ عَمْدًا فهو رَجُلُ سَوْءٍ، ولا يَنْبَغِي أن تُقْبَلَ له شَهَادَةٌ.

Wer das Witr-Gebet absichtlich unterlässt, der ist ein übler Mensch, und seine Zeugenaussage sollte nicht angenommen werden.

Diese Aussage wird in diesem Zusammenhang häufiger zitiert. Überliefert wurde sie von Ibnu Qudamah al-Maqdisi (541-620 n. H.) in seinem Werk al-Mughni.

In den Masa'ilu Ahmad von seinem Sohn Abu l-Fadl Salih wird schon viele Jahrhunderte davor folgende Aussage überliefert:

وَسَأَلته عَن الرجل يتْرك الْوتر مُتَعَمدا مَا عَلَيْهِ فِي ذَلِك قَالَ أبي هَذَا رجل سوء هُوَ سنة سنّهَا رَسُول الله صلى الله عليه وسلم وَأَصْحَابه

Und ich fragte ihn, was mit jemandem ist, der das Witr absichtlich unterlässt. Mein Vater sagte: „Dies ist ein schlechter Mensch. Es ist eine Sunnah, die der Prophet صلى الله عليه وسلم vorgegeben hat und seine Gefährten.“

Diese Aussage von Ahmad zeigt also, dass das Witr-Gebet einen besonderen Stellenwert hat. Dies ergibt sich aus zahlreichen Hadithen, welche die Muslime dazu auffordern, es zu verrichten – was bei Abu Hanifah zu der Annahme führte, dass das Witr-Gebet verpflichtend sei. Mit dieser Ansicht widersprach er jedoch der Allgemeinheit der Gelehrten, wofür ihn diese durchaus auch tadelten. Dies erwähnt z. B. Ibnu l-Mundhir in seinem Buch al-Ausat.

Die Gelehrten der Salaf sahen das Witr-Gebet also allgemein nicht als Pflicht an, und im speziellen wird dies von Ahmad ibnu Hanbal überliefert – trotz der obigen starken Bekräftigung.

Wobei die Gelehrten also solche Aussagen tätigten, um die Wichtigkeit des Witr-Gebets zu bekräftigen, sagten sie ausdrücklich, dass es sich dabei nicht um eine Verpflichtung handelt und es nicht gleichzusetzen ist mit den fünf vorgeschriebenen täglichen Gebeten.

Bei der oben erwähnten Aussage von Ahmad aus dem Werk al-Mughni ist es nicht uninteressant, den gesamten Kontext zu betrachten. Der Verfasser des Werkes, Ibnu Qudamah, erklärt dabei nämlich die Aussage und erwähnt Folgendes über den Standpunkt von Ahmad:

‌‌فصل: وهو سُنَّةٌ مُؤَكَّدَةٌ، قال أحمدُ: من تَرَكَ الوِتْرَ عَمْدًا فهو رَجُلُ سَوْءٍ، ولا يَنْبَغِي أن تُقْبَلَ له شَهَادَةٌ. وأرَادَ المُبَالَغَةَ في تَأْكِيدِه؛ لما قد وَرَدَ فيه من الأحَادِيثِ في الأمْرِ به، والحَثِّ عليه، فَخَرجَ كَلَامُه مَخْرَجَ كَلَامِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم، وإلَّا فقد صَرَّحَ في رِوَايةِ حَنْبَلٍ، فقال: الوِتْرُ ليس بِمَنْزِلَةِ الفَرْضِ، فلو أنَّ رَجُلًا صَلَّى الفَرِيضَةَ وَحْدَها، جَازَ له، وهما سُنَّةٌ مُؤَكَّدَةٌ؛ الرَّكْعَتَانِ قبلَ الفَجْرِ والوِترُ ، فإن شَاءَ قَضَى الوِتْرَ، وإن شَاءَ لم يَقْضِهِ، وليس هما بِمَنْزِلَةِ المَكْتُوبَة

Kapitel: Und es [das Witr-Gebet] ist eine Sunnah mu'akkadah. Ahmad sagte: „Wer das Witr-Gebet absichtlich unterlässt, der ist ein übler Mensch, und seine Zeugenaussage sollte nicht angenommen werden.“

Er wollte es hiermit stark bekräftigen, wegen der Hadithe, die es [das Witr-Gebet] auftragen und dazu anspornen. Seine Aussage wurde demgemäß so formuliert, wie Aussagen des Propheten صلى الله عليه وسلم [in denen er in ähnlicher Weise stark bekräftigte].

Denn er [Ahmad] sagte ausdrücklich in der Überlieferung von Hanbal: „Das Witr ist nicht auf der Stufe des Fard“, wenn also jemand das Pflicht-Gebet allein betet, so ist dies für ihn erlaubt.

Und die zwei Raka'at vor dem Fajr und das Witr sind beide eine Sunnah mu'akkadah. Wenn jemand also will, dann holt er das Witr nach, und wenn er will, dann holt er es nicht nach. Und sie sind beide nicht auf der Stufe des vorgeschriebenen (Pflicht-)Gebetes.

Wer diese Aussage betrachtet und darüber nachdenkt, der versteht, wie die Menschen nach Ahmad versuchten, diese Aussage zu deuten, und wie sie mit der gesamten Thematik umgingen.

Die Aussage von Ahmad könnte somit auf folgende Arten verstanden werden:

In dieser Schrift kann nicht noch näher auf diese Thematik eingegangen werden. Folgende Dinge sollten jedoch bedacht werden:

Die Gelehrten meinten bei ihren Aussagen, z. B. über den Unterlasser des Witr-Gebets, kaum denjenigen, der dieses einmal unterlässt. Vor allem nicht dann, wenn er dies z. B. wegen Müdigkeit, leichter Krankheit oder sonstigem Unwohlbefinden und Ähnlichem unterlassen hat.

Bei der Unterlassung des Witr-Gebets – vor allem bei einer einmaligen oder stellenweisen Unterlassung –, ist es eher nicht anzunehmen, dass die Gelehrten die Person zum Fasiq erklärten – auch wenn manche Gelehrte in Bezug auf das Witr allgemein erwähnten, dass man die Zeugenaussage so einer Person nicht annehmen sollte. Wallahu a'lam.

Deshalb kam es bei einigen solchen Handlungen auch zu Unklarheiten, ob es sich nicht um eine Pflicht handelt. Und aus demselben Grund findet man solche Aussagen, wie die oben von Ahmad erwähnte, auch nicht bei allen empfohlenen Handlungen.

Es ist also eher davon abzusehen, dies auf alle empfohlenen Handlungen zu verallgemeinern. Die Gelehrten hatten nicht grundlos ganz spezielle Handlungen in diesem Zusammenhang erwähnt.

Es gibt nichts daran auszusetzen, wenn jemand darauf hinweist, dass eine Handlung – auch wenn sie sehr empfohlen ist – keine Pflicht darstellt und die entsprechenden Texte dazu anführt. Dies zu kritisieren, ist falsch und unangebracht. Es ist sicher nicht falsch, Hadithe und Aussagen der Gefährten wiederzugeben.

Vielmehr ist es eine islamische Pflicht, zu erklären, dass eine Handlung empfohlen und nicht verpflichtend ist. Wer dies ablehnt und tadelt, der hat offenbar etwas missverstanden.

Es ist wichtig, zwischen Fard und Sunnah zu unterscheiden und die Gelehrten nahmen diese Unterscheidung deshalb auch ausdrücklich vor.

Konkret erwähnt z. B. in Bezug auf das Witr-Gebet Abu Bakr al-Athram im Buch Nasikhu l-Hadithi wa Mansukhuh folgende interessante Aussage:

«ولو كانت الوتر فريضة، كان تاركها كافراً كسائر الصلوات»

Wäre das Witr-Gebet eine Pflicht, dann wäre der Unterlasser desselben ein Kafir, ebenso wie bei den anderen (Pflicht-)Gebeten.

Selbst der Prophet صلى الله عليه وسلم ließ manchmal ein stark empfohlenes Sunnah-Gebet aus, weil er durch eine wichtige Sache davon abgelenkt wurde, holte dieses aber für gewöhnlich nach. Bei einer Pflicht wäre dies aber in solchen Fällen keine Option gewesen.

Von 'Abdullah, dem Sohn von Ahmad, überliefert Ibnu Abi Hatim ar-Razi folgende Aussage in seinem Buch al-Jarhu wa-t-Ta'dil:

لمَّا ورَدَ علينا أبو زُرْعة، نزَلَ عندنا، فقال لي أبي: يا بُنَيَّ، قد اعتضْتُ بنوافلي مذاكَرَةَ هذا الشيخِ.

Als Abu Zur'ah zu uns (in die Gegend) kam, kam er bei uns zuhause unter. Da sagte mein Vater zu mir: „Mein Sohn, ich habe das gemeinsame Studium mit diesem Schaikh anstelle meiner Nafilah-Gebete gesetzt.“

D. h. Ahmad unterließ die stark empfohlenen Sunnah-Gebete2, um diese Gelegenheit auszunutzen und dadurch mehr Zeit für das gemeinsame Studium des hadith zu haben.

An dieser Überlieferung sieht man auch, dass die Unterlassung solcher stark empfohlenen Handlungen nicht nur dem Zweck des Lehrens dient. Manche Menschen glauben scheinbar, oder suggerieren, dass solche Handlungen nur zu einem Zweck unterlassen wurden, nämlich um den Menschen zu zeigen, dass sie nicht verpflichtend sind.

Man muss sich dabei jedoch fragen: Was hat es für einen Sinn, den Menschen zu zeigen, dass etwas nicht verpflichtend ist, wenn es ohnehin in keinem einzigen Fall unterlassen werden dürfte, außer um aufzuzeigen, dass es keine Pflicht ist!? In diesem Fall wäre es eine Verpflichtung, die keine Verpflichtung ist! Dessen muss man sich auch bewusst sein. Die Vorgehensweise von Ahmad zeigt jedoch das Gegenteil. Und es wurden zuvor bereits weitere Unterschiede zu den Pflichthandlungen erwähnt.

Wenn man davon spricht, dass jemand eine empfohlene Handlung grundlos unterlässt, dann ist damit also z. B. nicht derjenige gemeint, der durch das Lernen wichtiger islamischer Angelegenheiten oder eine zum jeweiligen Zeitpunkt erforderliche Arbeit für den Din abgelenkt wird.

Dies kann man nicht gleichsetzen mit jemandem, der solche Taten aufgrund von Spiel und Spaß unterlässt, und dies womöglich dauerhaft. Solche Dinge müssen also bedacht werden.

Abschließend soll hier eine Nasihah erwähnt werden in Bezug auf den Umgang mit den Aussagen von Menschen. Man sollte davon abgehen, mit Nachdruck nach Fehlern von anderen zu suchen, um diese kritisieren zu können – denn dies ist aus islamischer Sicht keine gute Eigenschaft. Als Muslime sollten wir vorsichtig sein, in eines der folgenden Probleme zu tappen:

أَرْبَعٌ مَنْ كُنَّ فِيهِ كَانَ مُنَافِقًا خَالِصًا، وَمَنْ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنْهُنَّ كَانَتْ فِيهِ خَصْلَةٌ مِنَ النِّفَاقِ حَتَّى يَدَعَهَا: إِذَا اؤْتُمِنَ خَانَ، وَإِذَا حَدَّثَ كَذَبَ، وَإِذَا عَاهَدَ غَدَرَ، ‌وَإِذَا ‌خَاصَمَ ‌فَجَرَ

Man sollte immer bedenken, selbst wenn man zu Recht auf eine Sache hinweist, die missverständlich ausgedrückt wurde oder missverstanden werden könnte, dass die Person dies vielleicht in einem konkreten Kontext und als Reaktion auf eine gewisse Äußerung formulierte. Vielleicht will jemand mit seinen Worten auf etwas ganz anderes hinaus, als man anfänglich daraus versteht. Es ist deshalb angebracht, mit Ruhe vorzugehen, mit Besonnenheit zu kritisieren und von übereilten Aussagen Abstand zu nehmen.

Abschließend bitte ich Allah, dass er uns allen dazu verhilft, diese üblen Eigenschaften zu meiden und zu versuchen, mit Ruhe an die Dinge heranzugehen, auch dann, wenn wir etwas Falsches erkennen und Kritik äußern. Amin.

Wallahu a'lam ... und Allah weiß es am besten.

والله أعلم

وصلّى الله على نبيّنا محمّد وآله وصحبه ومن والاه

والحمد لله ربّ العالمين

  1. Die vorliegende Schrift basiert auf einem Beitrag, der 2020 im Telegram-Kanal Tauhid & Sunnah veröffentlicht wurde. Dieser Beitrag wurde hier stark erweitert. Dabei wurden mehrere Dinge im Zusammenhang mit dem hier besprochenen Thema hinzugefügt.
  2. Nach dem erwähnten Beitrag gab es Missverständnisse und Missdeutungen des Gesagten. Deshalb wird mehrfach auf den ursprünglichen Beitrag Bezug genommen. In der vorliegenden Schrift sollen die Dinge, die damals für einige zu Unklarheiten geführt hatten, verdeutlicht werden.
  3. Es handelt sich dabei also um jene empfohlenen Gebete, welche über die fünf täglichen Pflichtgebete hinausgehen.