Das islamische Glaubensbekenntnis (Zusammenfassung)
Worum geht es in Das islamische Glaubensbekenntnis?
Das Glaubensbekenntnis (Shahadah) nimmt eine zentrale Rolle in der islamischen Religion ein: Durch seine Bezeugung tritt ein Mensch in den Islam ein, und in ihm ist die Bedeutung des Islam zusammengefasst. Es handelt sich dabei jedoch um weit mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis oder einen bloßen Glauben — bestimmte Überzeugungen, Gefühle, Taten und Aussagen sind aus theologischer Sicht unerlässlich.
Vorab wird klargestellt, dass die theologische Auseinandersetzung mit den Bedingungen des Glaubensbekenntnisses keine automatische Exkommunikation (Takfir) und schon gar keine Gewaltlegitimation bedeutet — ein verbreitetes Missverständnis, dem u. a. mit dem Hinweis auf den islamrechtlichen Begriff der Munafiqin (Heuchler, äußerlich Muslime ohne inneren Glauben) sowie auf zahlreiche anerkannte Formen friedlichen Zusammenlebens zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen begegnet wird.
Der erste Teil, „Das Glaubensbekenntnis und andere Zeichen für den Islam einer Person", erläutert die Bedeutung der Shahadah, ihre Gültigkeitsvoraussetzungen (Wille und Verständnis der Bedeutung) sowie weitere äußere Zeichen des Islam wie Gebet und andere Handlungen. Der zweite Teil, „Fragestellungen zum Bekenntnis des Islam", vertieft das Thema anhand des Hadith von Safwan ibnu 'Assal als Beispiel angewandter Hadith-Wissenschaft.
Kernaussagen von Das islamische Glaubensbekenntnis
- Das Glaubensbekenntnis (Shahadah) ist mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis oder ein bloßer Glaube — es setzt bestimmte Überzeugungen, Gefühle, Taten und Aussagen voraus.
- Islam bezeichnet den äußerlichen, durch das Bekenntnis sichtbaren Teil der Religion, Iman den inneren, im Herzen verborgenen Glauben, der durch gute Taten steigt und durch schlechte sinkt.
- Der Wille, tatsächlich in den Islam einzutreten, ist eine eigene Voraussetzung — das bloße Wissen um die Wahrheit des Islam genügt für den Eintritt nicht.
- Ebenso ist das Verständnis der Bedeutung der Shahadah Voraussetzung: Wer den Inhalt sprachlich nicht versteht, dessen Aussprechen zählt nicht als gültiges Bekenntnis.
- Der Hadith von Usamah ibnu Zaid zeigt, dass eine Person nach dem Aussprechen der Shahadah nicht mehr bekämpft werden darf, selbst bei Zweifeln an ihrer Aufrichtigkeit — Urteile stützen sich nur auf das äußerlich Erkennbare, nie auf das verborgene Herz.
- Bestehen gleichzeitig Taten oder Aussagen, die den Islam ungültig machen (etwa fortgesetzter Shirk, Beigesellung), verliert das bloße Aussprechen der Shahadah seine Wirkung.
- Die beiden Bekenntnisteile (Shahadatain) können als Zeichen des Islam grundsätzlich nie vollständig ihre Bedeutung verlieren.
- Umgebende Umstände und Indizien werden bei religionsrechtlichen Urteilen über eine Person ausdrücklich mitberücksichtigt.
- Zurückhaltung und Vorsicht (Tawarru' und Ihtiyat) gegenüber Personen mit zweifelhaftem Ruf sind anerkannte, in der Shari'ah begründete Verhaltensweisen.
- Theologische Einordnungen ziehen nicht automatisch feindschaftliche Konsequenzen nach sich — friedliches Zusammenleben zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen bleibt in mehreren anerkannten Formen möglich.
- Anhand des Hadith von Safwan ibnu 'Assal wird gezeigt, wie ein einzelnes falsch überliefertes Wort („Rasul" statt „Nabiyy") von Ahmad ibnu Hanbal erkannt und korrigiert wurde — ein Beispiel für die Genauigkeit der Hadith-Wissenschaft.
- Ash-Shafi'i unterscheidet in Al-Umm zwischen einem Bekenntnis, das den Iman vollständig bestätigt, und einem, das durch gleichzeitig geäußerte Einschränkungen unvollständig bleibt.
- Laut der Überlieferung von Ishaq ibnu Rahawaih genügen die beiden Shahadatain allein für den Eintritt in den Islam; ein längeres, viergliedriges Bekenntnis ist lediglich eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme (Ihtiyat), um Meinungsverschiedenheiten unter Gelehrten zu vermeiden.
- Die Verkündung der Religion (Da'wah) soll mit Wissen, Weisheit und Sanftmütigkeit erfolgen, nicht mit Härte.
Inhaltliche Gliederung des Buches
- Vorwort: Klarstellung zur rein theologischen Natur der Debatte, Widerlegung der Takfir-Missverständnisse am Beispiel Guido Steinbergs, Hinweis auf den Begriff der Munafiqin, Abgrenzung von Sektiererei- und Gewaltlegitimations-Vorwürfen.
- Teil 1 — Das Glaubensbekenntnis und andere Zeichen für den Islam einer Person: Bedeutung der Shahadah, Unterschied zwischen Islam und Iman, Voraussetzungen von Wille und Verständnis, der Hadith von Usamah ibnu Zaid, Vorrang des eindeutigen Textes vor dem Verstand, Aussagen der Gelehrten, Gebet und weitere Taten als Zeichen, islam-ungültig-machende Taten, Zurückhaltung und Vorsicht (Tawarru', Ihtiyat), Wissen und Sanftmütigkeit bei der Erklärung der Religion.
- Teil 2 — Fragestellungen zum Bekenntnis des Islam: Der Hadith von Safwan ibnu 'Assal als Beispiel angewandter Hadith-Wissenschaft, Ahmad ibnu Hanbals Korrektur eines falsch überlieferten Wortlauts, eine Aussage von Ash-Shafi'i in Al-Umm, die Überlieferung von Ishaq ibnu Rahawaih über das längere Bekenntnis als Vorsichtsmaßnahme.
- Anhang: Hinweise zur Umschrift, chronologisches Autorenverzeichnis und Quellenverzeichnis.
Zentrale Begriffe (Glossar)
- Ahlu l-Kitab
- „Leute der Schrift" — Bezeichnung für Juden und Christen.
- Da'wah
- Verkündung des Islam.
- Dhimmah
- Vertragliche Vereinbarung, durch die Nicht-Muslimen unter islamischer Herrschaft Staatsbürgerrechte und Schutz garantiert werden.
- Din
- Religion.
- Fatwa
- Ein auf einen konkreten Fall angewandtes religionsrechtliches Urteil; darf nur von hinreichend Kundigen erteilt werden.
- Hadith / Isnad
- Prophetenüberlieferung bzw. deren Überlieferungskette, zentrales Prüfinstrument der islamischen Hadith-Wissenschaft.
- Ihtiyat
- Vorsicht, Vorsichtsmaßnahme.
- Iman
- Der innere, im Herzen verborgene Glaube samt aller damit verbundenen inneren und äußeren Taten und Aussagen; steigt durch gute und sinkt durch schlechte Taten.
- Islam
- Hier im engeren Sinn: der äußerliche, durch das Bekenntnis sichtbare Teil der Religion — im Gegensatz zum inneren Iman.
- Kufr
- Gewöhnlich als „Unglaube" übersetzt, jedoch nicht auf bloße Unkenntnis oder Nicht-Glauben reduzierbar.
- Munafiq (Plural: Munafiqun)
- Heuchler; äußerlich Muslim, ohne entsprechenden inneren Iman.
- Mushrik (Plural: Mushrikun)
- Polytheist, wörtlich „der Beigesellende".
- Nabiyy
- Prophet, der die Botschaft eines vorherigen Gesandten verkündet.
- Nifaq / Nifaq Akbar
- Heuchelei / „große Heuchelei".
- Rasul
- Gesandter, der von Allah mit einer eigenen Botschaft entsandt wurde.
- Salaf
- Die frühen, rechtschaffenen Generationen – und im Besonderen ihre Gelehrten.
- Shahadah
- Glaubensbekenntnis; vom Verb shahida („bezeugen"). Das Aussprechen der beiden Bekenntnisteile, mit denen der Islam angenommen wird.
- Shahadatain
- Die beiden Teile des Glaubensbekenntnisses zusammen: „la ilaha illallah" (Es gibt keinen Anbetungswürdigen außer Allah) und „Muhammadun Rasulullah" (Muhammad صلى الله عليه وسلم ist der Gesandte Allahs).
- Sha'irah (Plural: Sha'a'ir)
- Riten und Zeichen der Religion.
- Shari'ah
- Islamisches Recht.
- Shirk
- Polytheismus, Beigesellung; die Zuschreibung von Anbetung oder göttlichen Eigenschaften an ein Wesen neben Allah. Gegensatz zu Tauhid.
- Takfir
- Das Urteil, dass eine Person Kafir (kein Muslim) ist.
- Tauhid
- Islamischer Monotheismus; die Lehre von der Einheit Gottes, Allah zu „Einem" machen in Schöpfertum, Namen/Eigenschaften und Anbetung.
- Tawarru'
- Bewusste Zurückhaltung gegenüber allem, was zweifelhaft ist (im Buch: gegenüber Personen mit zweifelhaftem Ruf).
- Umgebende Umstände und Indizien (Qara'in wa Ahwal)
- Faktoren, die bei religionsrechtlichen Urteilen über eine Person ausdrücklich mitberücksichtigt werden, statt allein auf ein einzelnes Wort oder eine einzelne Handlung abzustellen.
Methodik und Quellen
Die Argumentation verfährt theologisch und zugleich Hadith-wissenschaftlich (Isnad-kritisch, also anhand der Prüfung von Überlieferungsketten) und stützt sich auf eine eigens vom Verfasser angefertigte Qur'an-Übersetzung nach Vergleich gängiger deutscher Übersetzungen. Zitiert werden vor allem Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, der Musnad Ahmad ibnu Hanbal, der Musnad Abu Dawud at-Tayalisi sowie die Sunan at-Tirmidhi und Tafsir at-Tabari. Inhaltlich zentral für den zweiten Teil sind Al-Umm von Ash-Shafi'i sowie die von Abu Bakr al-Khallal überlieferten Aussagen Ahmad ibnu Hanbals (Ahkamu Ahli l-Milal). Jede zitierte Gelehrtenperson wird mit Sterbedatum vorgestellt (siehe Autorenverzeichnis am Ende dieser Seite).
Für wen ist Das islamische Glaubensbekenntnis relevant?
Primär angesprochen sind Muslime und Menschen, die sich bereits mit dem Islam beschäftigen und gewisse Vorkenntnisse über die Religion mitbringen. Zugleich ist die Schrift bewusst so formuliert, dass auch der interessierte nicht-muslimische Leser ohne Vorwissen gute Einblicke in die islamische Denkweise sowie in die Vorgehensweise bei der Beweisführung innerhalb einer islamisch-theologischen Abhandlung gewinnen kann. Dem Muslim ermöglicht sie eine fundiertere Kenntnis der eigenen Religion, dem interessierten Nicht-Muslim Einblicke in grundlegende Inhalte und Sichtweisen der islamischen Theologie.
Weiterführende Inhalte
- Die Lehre des Monotheismus — Zusammenfassung des verwandten Buches zu Tauhid, Shirk und Takfir.
- Die Bid'ah des Ketten-Takfir — vertiefende Schrift zur Übertreibung im Takfir.
- Die enorme Angst der frühen Gelehrten, Fatwa zu geben — zur Zurückhaltung der Salaf bei religionsrechtlichen Urteilen.
- Der vergessene Monotheismus – Teil 1 – Was bedeutet Islam? — Freitagsansprache zur Bedeutung des Islam als Monotheismus.
- Der vergessene Monotheismus – Teil 2 – Die Religion von Abraham — Freitagsansprache zur Religion Abrahams (Ibrahim) als ursprünglichem Monotheismus.
- Irrmeinungen über den Iman – Murji'ah & Khawarij – Bsp.: Hizbu t-Tahrir u.a. — Freitagsansprache zu falschen Iman-Verständnissen bei verschiedenen Gruppierungen.
Chronologisches Verzeichnis der frühislamischen Autoren
Sortiert nach Sterbedatum (zuerst nach der Hijrah-Zeitrechnung, danach nach christlicher Zeitrechnung).