Der „unwissende Polytheist“ kennt die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses nicht
Die muslimischen Gelehrten im Allgemeinen und jene der frühen Generationen im Speziellen waren sich stets darüber einig, dass ein Mensch nur dann Muslim sein kann, wenn er die Bedingung des Wissens erfüllt.
Mit dem Wissen ist hierbei gemeint, dass der Muslim die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses kennen muss. Wie zuvor schon beschrieben wurde, ist es in weiterer Folge auch unerlässlich den verstandenen Inhalt in vollem Bewusstsein anzunehmen und umzusetzen. Die bloße Kenntnis ist also nicht ausreichend, aber sie stellt eine Grundvoraussetzung dar. Schließlich wären eine Annahme und Umsetzung des Glaubensbekenntnisses ohne dessen Verständnis gar nicht erst denkbar.
An sich ist dies eine Selbstverständlichkeit. Würde z. B. ein Mensch, der kein Arabisch versteht, den Ausdruck la Ilaha illa-llah hören und einfach nachsprechen, ohne seine Bedeutung zu kennen, so würde ihn dies im Konsens nicht zum Muslim machen.
Deshalb ist völlig klar, dass auch die Kenntnis dieser Bedeutung eine Bedingung des Glaubensbekenntnisses darstellt. Im Koran liest man dazu Folgendes:
﴿فَاعْلَمْ أَنَّهُ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ﴾
Wisse, dass es nichts Anbetungswürdiges außer Allah gibt125.
(Sure Muhammad, 47:19)
﴿إِلَّا مَنْ شَهِدَ بِالْحَقِّ وَهُمْ يَعْلَمُونَ﴾
… außer denjenigen, die die Wahrheit bezeugen, während sie wissen.
(Sure az-Zukhruf, 43:86)
Die Aussage „während sie wissen“ ist hier so zu verstehen, dass jene hier beschriebenen Personen die Wahrheit bezeugen, im Wissen über die tatsächliche Bedeutung.
Des Weiteren impliziert das arabische Wort „Shahadah“ also „Bezeugung“, dass man genau weiß, was man bezeugt. Dies ist eine Voraussetzung für die Richtigkeit eines Zeugnisses, andernfalls handelt es sich um eine Lüge. Die Shahadah von la Ilaha illa-llah ist also ohne das notwendige Wissen und Verständnis des Inhaltes unvorstellbar.
Fußnoten
- Im Arabischen also: „Wisse, dass la Ilaha illa-llah.“ ↩