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Die Meinung, das sprachlich bestimmte Wort „al-Kufr“ zeige immer den großen Kufr an

Hauptteil · Volltext-Kapitel aus dem Buch Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat … · Als PDF lesen

Diese Aussage ist sehr verbreitet, jedoch stellt sich die Frage, ob jemand von den Gelehrten in der Frühzeit des Islam diese Regel bereits formuliert hat. Tatsächlich wird diese Regel immer nur von späteren Autoren zitiert und eigentlich nie von den Salaf.

Vor allem wird dabei auf die Aussage von Ibnu Taimiyyah verwiesen72, welcher 728 n. H. verstarb. Wer damit argumentiert, muss sich also wie gesagt der Frage stellen, wer diese Regel aufgestellt bzw. zum ersten Mal formuliert hat. Schließlich werden gerade jene, die sich äußerlich zu den Salaf bekennen, nicht müde, zu wiederholen, dass man keinesfalls etwas sagen dürfe, für das man nicht einen vorausgegangenen Imam nennen kann, der dies schon vorher aussagte. Es ist also schwer vorstellbar, dass niemand jemals diese Regel formuliert hat und sie dann plötzlich im 8ten Jahrhundert zum ersten Mal erkannt wurde.

Außerdem ist zu erwähnen, dass es durchaus vorkommen kann, dass der Kufr sprachlich bestimmt erwähnt wird, es sich aber dennoch um den kleinen Kufr handelt.

So überliefert z. B. 'Abdu r-Razzaq von Ma'mar73, dass 'Abdullah ibnu 'Abbas gefragt wurde nach der sündhaften Annäherung des Mannes an die Frau - also von einer Seite bzw. auf eine Art, die die Shari'ah ausdrücklich verboten hat. Hierzu sagte Ibnu 'Abbas:

«هَذَا ‌يُسَائِلُنِي ‌عَنِ ‌الْكُفْرِ»

Dieser (Mann) befragt mich nach dem Kufr.

Hier ist das Wort Kufr durch den Artikel bestimmt. Es ist aber im Konsens nicht der große Kufr gemeint, der einen Menschen aus dem Islam befördert.

Es stimmt grundsätzlich natürlich, dass die sprachliche Bestimmung eines Wortes mit einer Bekräftigung der Bedeutung einhergeht. Dies bedeutet jedoch offensichtlich nicht, dass daraus eine Rechtsregel gemacht werden kann, die unter allen Umständen Gültigkeit hat.

Um die Bedeutung zu verstehen, müssen weitere Umstände einbezogen werden, wie der Kontext, die anderen Texte und Prinzipien der Shari'ah und Hinweise, welche die Bedeutung konkretisieren.

Ebenso kann es sein, dass eine äußerste Bekräftigung durchaus gemeint ist, sie sich jedoch auf eine spezielle Situation bezieht. Wer den Wortlaut auf die falsche Situation bezieht, wird diese daraufhin auch falsch beurteilen.

Im weiteren Verlauf des Buches wird auf die hier erwähnten Punkte nochmals eingegangen.

Fußnoten

  1. Siehe dazu zwei Stellen:

    1) Iqtida'u s-Sirati l-mustaqim - Daru 'Alami l-Kitab, Beirut, 7. Ausgabe in 2 Bänden: Band 1, Seite 237

    2) Sharhu 'Umdati l-Fiqh - Daru 'Ata'ati l-'Ilm u.a., Riad, 3. Ausgabe in 5 Bänden: Band 2, Seite 77

    Hier sei nebenbei erwähnt, dass dies nicht bedeutet, Ibnu Taimiyyah würde den Tafsir von Ibnu 'Abbas ablehnen. Auch Ibnu Taimiyyah schrieb diesen Tafsir deutlich Ibnu 'Abbas und ganz allgemein den Sahabah und Tabi'in zu und befand ihn für richtig – auch wenn dies vielen Anhängern von Ibnu Taimiyyah heute nicht klar ist. Dies erwähnt Ibnu Taimiyyah deutlich in seiner Erklärung Sharhu 'Umdati l-Fiqh (Band 2, Seite 69 und 76, siehe Quellenverzeichnis).

    Die Annahme, Ibnu Taimiyyah würde diesen Tafsir ablehnen, weil er an anderer Stelle seine Ansicht über das sprachlich bestimmte Wort Al-Kufr äußert, entspricht also offensichtlich nicht den Tatsachen. ↩

  2. Siehe dazu: Al-Jami' von Ma'mar ibnu Rashid, welcher von 'Abdu r-Razzaq überliefert wird. ↩